Warum gibt es Schmerzensgeld für eine Verletzung der Privatsphäre?
Schmerzensgeld für eine Verletzung der Intimsphäre gibt es nur, wenn die Beeinträchtigung nicht anderweitig beseitigt werden kann. Eine geldwerte Entschädigung für die Verletzung der Privatsphäre kommt außerdem nur als letztes Mittel in Betracht, wenn die Beeinträchtigung nicht auf andere Weise ausgeglichen werden kann.
Was ist „Privatsphäre“?
Als „Privatsphäre“ wird der familiär-häusliche Bereich einer Person bezeichnet, der ohne dessen Einwilligung nicht zugänglich ist und in dem die betreffende Person ihr Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit wahrnimmt, ohne dass sie dabei von äußeren Einflüssen behelligt wird.
Ist die Intimsphäre verletzt?
Wird die Intimsphäre verletzt, kann der Geschädigte u. U. Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Dieses Recht schützt nicht nur vor staatlichen Eingriffen, sondern auch vor einer widerrechtlichen Verletzung der Intimsphäre durch Privatpersonen, Unternehmen und Medien.
Wie wird die Privatsphäre geschützt?
Geschützt wird die Privatsphäre durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung dient.
Was ist eine Verletzung der Intimsphäre?
Die Verletzung der Intimsphäre stellt gewöhnlich eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und kann einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch begründen. Derartige Eingriffe sind nur in sehr eng gefassten Ausnahmefällen gerechtfertigt.
Wie ist die Privatsphäre im Internet umstritten?
Kaum ein Thema ist wohl so umstritten wie der Schutz der Privatsphäre im Internet. Zum einen wollen Millionen Nutzer ihr Leben, ihre Gedanken, Bilder etc. mit anderen Internetnutzern teilen, zum anderen haben sie aber auch Angst davor, keinerlei Privatsphäre mehr zu besitzen.