Warum hat der Staat das Insolvenzverfahren gesetzlich geregelt?

Warum hat der Staat das Insolvenzverfahren gesetzlich geregelt?

Das Insolvenzverfahren wird durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt, Ziel und Zweck ist es, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners in einem gerichtlichen Verfahren gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners durch einen Insolvenzverwalter verwertet und der Erlös …

Wo ist das Insolvenzrecht geregelt?

Das Insolvenzrecht in Deutschland greift auf vier verschiedene Rechtsquellen zurück: Die Insolvenzordnung (InsO) Das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO) Die Verordnung (EG) Nr 1346/2000 (EuInsVO)

Für wen gilt die Insolvenzordnung?

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (§ 1 InsO). Die Insolvenzordnung trat am 1. Januar 1999 in Kraft.

Wer ist Eigentümer der Insolvenzmasse?

Zur Insolvenzmasse gehört das gesamte Schuldnervermögen (§§ 35, 36 InsO). Erfasst wird das vorhandene Vermögen (Altvermögen), aber auch der Neuerwerb. Die Masse hat keine eigene Rechtspersönlichkeit (sie ist keine juristische Person); der Schuldner bleibt weiterhin Eigentümer der Vermögensgegenstände.

Was passiert mit Forderungen im schutzschirmverfahren?

Gläubiger können mit Eröffnung des Schutzschirmverfahrens für 3 Monate keine Forderungen beim Schuldner vollstrecken. Zudem kann die Geschäftsführung sie am Ende zu einem Schuldenschnitt zwingen. Danach ist das Unternehmen schuldenfrei und restrukturiert.

Was gibt es für Insolvenzverfahren?

Welche Arten von Insolvenzverfahren gibt es?

  • Verbraucherinsolvenz.
  • Regelinsolvenz.
  • Insolvenz in Eigenverwaltung.
  • Schutzschirmverfahren.
  • Insolvenzplanverfahren.
  • Nachlassinsolvenzverfahren.

Wie kann die Zuständigkeit eines Insolvenzgerichts erstreckt werden?

Die Zuständigkeit des bestimmten Insolvenzgerichts kann innerhalb eines Landes auch über den Bezirk eines Oberlandesgerichts erstreckt werden. (1) Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Was kann das Insolvenzgericht anordnen?

Das Insolvenzgericht kann anordnen, dass das Verfahren oder einzelne seiner Teile mündlich durchgeführt werden, wenn dies zur Förderung des Verfahrensablaufs angezeigt ist. Es kann diese Anordnung jederzeit aufheben oder ändern. Die Anordnung, ihre Aufhebung oder Abänderung sind öffentlich bekannt zu machen.

Was ist für das Insolvenzverfahren zuständig?

(1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig.

Wie kann der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis kündigen?

Veräußert der Insolvenzverwalter einen unbeweglichen Gegenstand oder Räume, die der Schuldner vermietet oder verpachtet hatte, und tritt der Erwerber anstelle des Schuldners in das Miet- oder Pachtverhältnis ein, so kann der Erwerber das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen.

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