Warum ist das Insolvenzverfahren gesetzlich geregelt?
Das Insolvenzverfahren wird durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt, Ziel und Zweck ist es, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners in einem gerichtlichen Verfahren gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners durch einen Insolvenzverwalter verwertet und der Erlös …
Wie hoch sind die Gebühren nach der Restschuldbefreiung?
Sie müssen erfahrungsgemäß mit Gerichtskosten von 1000,00€ bis 1800,00€ rechnen. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Anzahl der Gläubiger und ob Insolvenzmasse vorhanden ist.
Was regelt das Insolvenzverfahren?
Ein Insolvenzverfahren zielt darauf ab, die Forderungen von Gläubigern zu befriedigen bzw. die Verluste gleichmäßig unter Ihnen aufzuteilen. Um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, muss beim Schuldner entweder Zahlungsunfähigkeit vorliegen oder drohen, z.
In welchem Gesetz ist das Insolvenzverfahren geregelt?
Dies ist im § 26 Abs. 1 Insolvenzgesetz geregelt: Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Welche Pflichten hat ein Insolvenzverwalter gegenüber dem Schuldner?
Pflichten gegenüber dem Insolvenzschuldner Der Insolvenzverwalter haftet nicht nur gegenüber den Gläubigern, sondern auch gegenüber dem Schuldner. Der Insolvenzverwalter haftet dem Schuldner außerdem für die ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung. Er muss zudem Steuererklärungen aufstellen und abgeben.
Was sind die Ursachen für die Insolvenz?
Die Ursache dafür können z. B. Fehlinvestitionen, ein falsch eingeschätztes Geschäftsrisiko oder Fehler in der Preiskalkulation sein. Aber auch eine generelle Veränderung des Absatzmarktes oder wirtschaftliche Krisen können Unternehmen in die Insolvenz treiben.
Wann ist die Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu Ende?
Der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird ebenfalls veröffentlicht unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Bei natürlichen Personen ist das gerichtliche Verfahren mit dem Aufhebungsbeschluss noch nicht zu Ende, wenn ein Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt wurde.
Wie läuft das Insolvenzverfahren?
Das Insolvenzverfahren läuft streng nach den rechtlichen Regelungen, die die Insolvenzordnung für die Regelinsolvenz festlegt. Sobald Gläubiger oder der Schuldner selbst einen Insolvenzgrund als erfüllt ansehen, können sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§13 Ins0) beantragen.
Wie werden die Beschlüsse über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens veröffentlicht?
Die Beschlüsse über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden amtlich veröffentlicht unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. In der Regel wird der Sachverständige bzw. der vorläufige Insolvenzverwalter dann zum Insolvenzverwalter ernannt.