Warum ist das Misstrauensvotum konstruktiv?
Der Begriff „konstruktiv“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „aufbauend“. Es ist also ein „aufbauendes“ Misstrauensvotum. Es soll nicht nur eine Regierung abgewählt werden, sondern es soll zugleich auch etwas Neues geschaffen, aufgebaut werden.
Wann kann der Bundestag aufgelöst werden?
Art. 68 GG vorliegen. Demzufolge darf ein Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers hin innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, wenn dieser zuvor den Mitgliedern einen Antrag gestellt hatte, ihm das Vertrauen auszusprechen (=Vertrauensfrage), und der nicht deren mehrheitliche Zustimmung erhalten hat.
Wie kann die Regierung aufgelöst werden?
In Nordrhein-Westfalen ist Selbstauflösung durch Mehrheitsbeschluss möglich, Art. 35 Verf NRW, ebenso in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz. In Baden-Württemberg besteht das Selbstauflösungsrecht, jedoch auch die Möglichkeit den Landtag durch Volksabstimmung aufzulösen, Art. 3 Verf BW.
Was ist die Aufgabe der Bundesregierung?
Die Bundesregierung (Abkürzung BReg), auch Bundeskabinett genannt, ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Was ist die Vertrauensfrage des Kanzlers?
In Deutschland spricht man von einer Vertrauensfrage im Sinne von Art. 68 Grundgesetz (GG), wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin beim Bundestag den Antrag stellt, ihm oder ihr das Vertrauen auszusprechen. Wird sie nicht positiv beantwortet, kann er dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.
Was versteht man unter dem Kanzlerprinzip?
Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Das bedeutet: Es werden die Geschäfte der Bundesregierung geleitet.
Wie entsteht ein Misstrauensvotum?
Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder (zurzeit 355) eine/n Nachfolger/in wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen.