Warum ist der Besuch des kunftigen Ehegatten in Deutschland schwierig?

Warum ist der Besuch des künftigen Ehegatten in Deutschland schwierig?

In der Praxis erweist sich der Besuch des künftigen Ehegatten und dessen Familie in Deutschland vor der (möglichen) Eheschließung als schwierig, weil dann die Auslandsvertretung schnell die ( fehlende) Rückkehrbereitschaft bezweifelt.

Wie wird die Eheschließung im Ausland erteilt?

Diese wird dann vom Oberlandesgericht erteilt. Das ist der Vorteil der Eheschließung im Ausland, die auch häufig einfacher und schneller ist als in Deutschland. Anders als bei dem Visum zum Ehegattennachzug verlangen die Ausländerbehörden allerdings noch eine Verpflichtungserklärung des Verlobten in Deutschland.

Wie erfolgt die Anerkennung der Eheurkunde im Ausland?

Die Anerkennung erfolgt häufig über die Legalisierung der Eheurkunde durch die Botschaft. In einigen Fällen ist auch eine Apostille nötig. Diese wird dann vom Oberlandesgericht erteilt. Das ist der Vorteil der Eheschließung im Ausland, die auch häufig einfacher und schneller ist als in Deutschland.

Wie verzögert die Eheschließung in Deutschland?

Die „Echtheitsprüfung“ durch die Botschaft, bzw. von diesen beauftragten Personen (häufig Vertrauensanwälte der Botschaft) verzögert sich häufig. Die Eheschließung in Deutschland benötigt keine weitere Anerkennung.

Was ist mit Schengenvisum und Eheschließung zu rechnen?

Einreise mit Schengenvisum und Eheschließung. Reist der ausländische Verlobte mit Schengenvisum ein und beabsichtigt, dauerhaft die Ehe in Deutschland zu führen, so ist mit Schwierigkeiten bei der Erteilung eines Aufenthalts zum Zwecke des Ehegattennachzugs durch die Ausländerbehörde zu rechnen.

Wo beantrage ich das Visum?

Zuständigkeit zur Visumerteilung – Wo beantrage ich das Visum? Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland. Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw.

Was ist ein heiratsvisum?

Bei einem Heiratsvisum handelt es sich um ein sog. Visum zum Zwecke der Eheschließung. Es handelt sich hierbei um ein nationales Visum im Sinne des § 6 Abs. 3 AufenthG. Welche Unterlagen sind zur Heirat erforderlich?

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