Warum ist die sofortige Vollziehung kein Verwaltungsakt?
Grundsätzlich muss nach § 28 I VwVfG vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes der Betroffene angehört werden. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beinhaltet jedoch keine eigenständige „Regelung“ iSd. § 35 VwVfG und stellt daher selbst keinen Verwaltungsakt dar.
Wann ist ein Verwaltungsakt vollstreckbar?
Soll ein Verwaltungsakt vollstreckt werden, der auf die Herausgabe einer Sache, auf die Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, sieht § 6 VwVG den Einsatz von Zwangsmitteln vor. Dies sind die Ersatzvornahme, das Zwangsgeld oder der unmittelbare Zwang.
Ist der sofortige Vollzug ein Verwaltungsakt?
Der Begriff Sofortvollzug oder sofortiger Vollzug bezeichnet im deutschen Polizeirecht bestimmte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, die die zuständige Behörde anstelle und auf Kosten des Pflichtigen vornimmt. Es handelt sich um Maßnahmen des Verwaltungszwangs ohne vorhergehenden Verwaltungsakt.
Kann die widerspruchsbehörde die sofortige Vollziehung anordnen?
B. Mitbewerber um einen Dienstposten, Begünstigter eines den Widerspruchsführer bzw. Kläger belastenden Verwaltungsakts) die sofortige Vollziehung anzuordnen. Diese Anordnung kann auch noch im Widerspruchsverfahren durch die Widerspruchsbehörde erfolgen.
Ist eine Vollstreckung ein Verwaltungsakt?
Basis für die Verwaltungsvollstreckung ist ein vollstreckbarer Verwaltungsakt. Für Steuerschulden und Haftungsforderungen ist keine Bestandskraft erforderlich, damit der Titel (der Bescheid) vollstreckt werden kann. Die Vollstreckungsvoraussetzungen sind aus §§ 249 ff. AO ersichtlich.
Was heist vollstreckbar?
Mit dem Begriff Vollstreckbarkeit (siehe beispielsweise § 704 der Zivilprozessordnung, ZPO) bezeichnet das deutsche Recht die Eignung eines Titels als Grundlage zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Vollstreckbarkeit ist Bedingung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.
Ist die unmittelbare Ausführung ein Verwaltungsakt?
Die unmittelbare Ausführung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 PolG selbst ist nach ganz h.M. kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine besondere Form des polizeilichen Realakts.
Wann endet der Suspensiveffekt?
Die aufschiebende Wirkung endet mit der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Widerspruch und die Anfechtungsklage oder, wenn die Anfechtungsklage vom Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Verfahren abgewiesen worden ist, drei Monate nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist des gegen die Entscheidung des …
Was ist eine Gefahr?
Eine Gefahr stellt der Zustand einer Bedrohung oder die mögliche Schadwirkung einer Gefahrenquelle dar. Wirkt sich eine Gefahrenquelle tatsächlich auf eine Person, eine Sache, ein Tier, die Umwelt oder andere Sachverhalte schädigend aus, wird von einem Schaden gesprochen.
Was sind die Gefahren einer Gefährdung?
Die hierbei zu erwartenden Schäden können Personen- oder Sachschäden sein, ebenso kann es Tiere, die Umwelt oder andere Sachverhalte betreffen. Dennoch gibt es Unterscheidungen innerhalb der Gefahren. So wird zum Beispiel bei einer potenziellen Schadensquelle von einer Gefährdung gesprochen.
Was sind Beispiele für gegenwärtige Gefahr?
Beispiele für gegenwärtige Gefahr. Gegenwärtige Gefahr besteht, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine bestimmte Sachlage zu einem Schaden weiter entwickeln könnte, sehr groß ist. Dabei ist zu beachten, dass das Ereignis, von dem ein Schaden zu erwarten ist und die gegenwärtige Gefahr ausgehen soll, entweder bereits begonnen hat,
Ist ein sofortiger Vollzug gesetzlich gerechtfertigt?
Ein sofortiger Vollzug ist gesetzlich gerechtfertigt. Dasselbe gilt für Verwaltungsakte das Bundesrecht betreffend, genauso für unaufschiebbare Anordnungen sowie Maßnahmen, die ein beliebiger Polizeivollzugsbeamter ergreift.