Warum kann eine Willenserklärung zugleich ein Rechtsgeschäft sein kann?
Die (einseitige) Willenserklärung einer Person legt Art und Inhalt des einseitigen Rechtsgeschäfts fest. Ein einseitiges Rechtsgeschäft kommt deshalb durch eine darauf gerichtete Willenserklärung zustande. Leistet die Erklärung dies nicht, kann dadurch ein einseitiges Rechtsgeschäft nicht zustande kommen.
Wie viele Willenserklärungen sind für die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts notwendig?
Bei zweiseitigen Rechtsgeschäften sind zwei Willenserklärungen nötig, um ein gültiges Rechtsgeschäft zu schließen. Diese Willenserklärungen müssen vollständig deckungsgleich sein. Wenn sich die beiden Vertragsparteien über einen Punkt des Rechtsgeschäftes noch nicht geeinigt haben, besteht kein Rechtsgeschäft.
Ist jede Willensäußerung eine Willenserklärung?
1. Willenserklärung ist jede private Willens- äußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist: Sie bringt damit einen Rechtsfolgewillen zum Ausdruck, der auf die Begründung, Änderung oder Beendigung eines Rechtsverhältnisses gerichtet ist.
Was ist ein einseitiges Empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft?
Rechtsgeschäfte, die nur aus einer Willenserklärung bestehen. Empfangsbedürftige einseitige Rechtsgeschäfte werden nur wirksam, wenn sie dem Erklärungsgegner zugehen, z.B. Kündigung, Anfechtung, Rücktritt; nicht empfangsbedürftiges einseitiges Rechtsgeschäft ist z.B. Errichtung eines Testaments.
Warum ist der Kaufvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft?
Bei zwei- oder mehrseitigen Rechtsgeschäften sind mindestens zwei Beteiligte notwendig, etwa bei einem Vertragsabschluss. Häufig vorkommende Rechtsgeschäfte sind Kauf-, Miet- und Geschäftsbesorgungsverträge. Beim Kaufvertrag handelt es sich um einen zweiseitig verpflichtenden Vertrag.
Was sind alles einseitige Rechtsgeschäfte?
Das einseitige Rechtsgeschäft erfordert nur eine Willenserklärung. Beispiele: Einseitige Rechtsgeschäfte sind die Kündigung, der Widerruf (§ 355 BGB@), der Rücktritt vom Vertrag, die Anfechtung einer Willenserklärung. Zu den einseitigen Rechtsgeschäften gehören auch das Testament und die Auslobung.