Warum keine Privatinsolvenz?
Menschen wie zum Beispiel Gastwirte, Anwälte mit eigener Kanzlei, Ärzte mit eigener Praxis oder Unternehmer können in der Regel nicht in die Privatinsolvenz gehen. Ausnahme dieser Regelung wird nur gemacht, wenn Selbstständige: nicht mehr selbstständig tätig sind. sie weniger als 20 Gläubigern Geld schulden.
Wie schnell muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Nach § 15a InsO ist bei einer juristischen Person (z.B. GmbH oder Aktiengesellschaft) spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit gibt es grundsätzlich keine Insolvenzantragspflicht.
Wie kann ich einen Antrag auf Insolvenz anmelden?
Der Antrag auf Insolvenz kann sofort gestellt werden. Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung über das Scheitern des Vergleichs. Diese Bescheinigung können nur Rechtsanwälte und Schuldnerberatungen ausstellen.
Kann man eine Insolvenz nicht alleine anmelden?
Eine Insolvenz nicht alleine anmelden. Auch gibt es auf Insolvenzen spezialisierte Anwälte bzw. Schuldnerberater, die bei der Anmeldung einer Insolvenz wertvolle Unterstützung leisten. Die rechtlichen Vorgaben sind für Laien allerdings nicht immer so verständlich und man sollte einen solchen Schritt deshalb nie im Alleingang wagen.
Was benötigen sie für eine Privatinsolvenz anmelden?
Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung über das Scheitern des Vergleichs. Diese Bescheinigung können nur Rechtsanwälte und Schuldnerberatungen ausstellen. Um das Privatinsolvenzverfahren zu eröffnen muss nach dem scheitern des außergerichtlichen Vergleichs der Insolvenzantrag ausgefüllt werden.
Wie können Selbstständige eine private Insolvenz anmelden?
Selbstständige können in der Regel keine private Insolvenz anmelden. Sie müssen die sogenannte Regelinsolvenz durchlaufen. Jedoch können ehemalige Selbstständige einen Privatinsolvenzantrag stellen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen, welche in § 304 der Insolvenzordnung (InsO) festgehalten sind, erfüllen: