Warum mochte das Kind keinen Umgang mit dem Elternteil?

Warum möchte das Kind keinen Umgang mit dem Elternteil?

Es muss daher geprüft werden, warum das Kind keinen Umgang mit dem Elternteil möchte und ob die genannten Gründe aus seiner Sicht berechtigt erscheinen. Das wäre z. B. der Fall, wenn das Kind das Gefühl hat, vom Umgangsberechtigten während der Kontakte immer wieder erniedrigt zu werden.

Wie darf ein Elternteil den Umgang verweigern?

Ein Elternteil darf dem anderen Elternteil den Umgang nur verweigern, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie bspw. Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, schwere Verhaltensauffälligkeiten des Kindes nach Aufenthalt mit Umgangsberechtigtem, Entführungsgefahr, Drogen- und Alkoholmissbrauch des Umgangsberechtigten oder ansteckende Krankheiten.

Wann kommt die Anordnung eines Umgangs gegen den Willen des Kindes in Betracht?

Ab einem Alter von ca. 11 Jahren kommt die Anordnung eines Umgangs gegen den gefestigten Willen des Kindes nicht mehr in Betracht (OLG Schleswig NZFam 2016,29; OLG Stuttgart NZFam 2016,43). Insbesondere betroffene Väter berufen sich oft auf das Vorliegen eines So genannten “PAS-Syndroms” (“Eltern-Entfremdungs-Syndrom”).

Ist das Kind noch sehr klein und hat seinen Vater noch nicht gesehen?

Ist das Kind z. B. noch sehr klein und hat es seinen umgangsberechtigten Vater noch nicht oft gesehen, sollte daher der jeweilige Umgangskontakt – zumindest am Anfang – nicht allzu lange dauern und auch keine Übernachtung beim Vater beinhalten.

Ist ein Kind zum Umgang mit jedem Elternteil berechtigt?

Während ein Kind zum Umgang mit jedem Elternteil berechtigt ist, sind Eltern zusätzlich auch noch dazu verpflichtet, vgl. § 1684 I Hs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Art. 6 II 1 Grundgesetz ( GG ).

Ist der Kindeswillen selbstgefährdend?

Natürlich gibt es einen Kindeswillen, der auch selbstgefährdend sein könnte, wenn ein Kind von einem Zuhälter nicht weggehen oder in einem Drogenmilieu leben will oder ähnliches mehr. Hier darf der Kindeswille natürlich nicht beachtet werden, weil er mit dem Kindeswohl kollidiert.

Ist die Kindeswille auch bei 13-Jährigen und älteren Kindern gefährlich?

Dass der Kindeswille sogar bei 13-jährigen und älteren Kindern missachtet wird, ohne dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, halte ich für extrem gefährlich. Natürlich gibt es einen Kindeswillen, der auch selbstgefährdend sein könnte, wenn ein Kind von einem Zuhälter nicht weggehen oder in einem Drogenmilieu leben will oder ähnliches mehr.

Wie lange sollten Eltern für ihre Kinder eingreifen?

Bei Vorschul­kindern sollten Eltern alle 15 bis 30 Minuten schauen, womit sich ihr Kind beschäftigt und wenn nötig eingreifen. Ältere Kinder von sieben oder acht Jahren müssen Eltern nicht in so kurzen oder regelmäßigen Abständen kontrol­lieren. Aufsichts­pflicht von Eltern: Haften Eltern immer für ihre Kinder?

Wie lange können Kinder auf Mutter oder Vater verzichten?

Grund­schul­kinder können schon etwas länger auf Mutter oder Vater verzichten. Ältere Kinder können, wenn die Eltern es ihnen zutrauen, sogar einmal über Nacht allein zu Hause sein. Bei Jugend­lichen ab 14 Jahren gibt es beim Thema Allein­lassen keine Beschränkung.

Wie kann ich gegen den Willen eines Elternteils entscheiden?

Das Gesetz sagt: Gegen den Willen der Eltern oder eines Elternteils kann ein Kind erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr für sich entscheiden, wo es leben möchte. Ein Elternteil hat die Möglichkeit, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

Welche Faktoren sind wichtig für den Umgang mit den beiden Elternteilen?

Welchen Umfang der Umgang des Kindes mit seinem – von ihm getrenntlebenden – Elternteil haben sollte, hängt allerdings von vielen Faktoren ab. Besonders relevant sind z. B. das Alter des Kindes, sein Gesundheitszustand, seine Entwicklung und Belastbarkeit sowie seine Beziehung bzw. seine Vertrautheit zu den beiden Elternteilen.

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