Warum muss ich mich arbeitssuchend melden?
Sie sind noch beschäftigt, wissen aber, dass Ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil Ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. In diesem Fall müssen Sie sich arbeitsuchend melden. Zusammen mit Ihrer Arbeitsagentur finden Sie im Idealfall eine neue Stelle, bevor Ihre Beschäftigung endet.
Was brauche ich arbeitssuchend melden?
Um eine Arbeitslosigkeit zu melden, braucht die Agentur für Arbeit von dir folgende Unterlagen:
- Personalausweis. (alternativ: Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsvertrag)
- Sozialversicherungsausweis.
- Kündigungsschreiben/Arbeitsvertrag.
- Lebenslauf.
Was ist der Unterschied zwischen arbeitslos und Arbeitssuchend melden?
Als Faustregel gilt: Arbeitssuchend meldet man sich, solange man noch im Job ist. Arbeitslos erst, wenn man tatsächlich ohne Arbeit ist. Es kann natürlich auch beides zusammenfallen, etwa bei einer fristlosen Kündigung.
Kann man sich Arbeitssuchend melden ohne Leistungen zu beziehen?
Man muss für die Arbeitsagentur verfügbar sein, als arbeitsfähig gelten und sich selbst um eine Beschäftigung bemühen. Es ist daher notwendig, sich spätestens alle drei Monate bei der Arbeitsagentur wieder als „arbeitslos ohne Leistungsbezug“ zu melden, damit eine lückenlose Arbeitslosigkeit nachgewiesen ist.
Was muss ich beachten wenn ich arbeitslos werde?
Sie machen einen Termin im Jobcenter und erscheinen persönlich bei der Agentur für Arbeit. Sie rufen bei der Agentur für Arbeit an. Die telefonische Kontaktaufnahme ist unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer kostenlos möglich: 0800 4 55 55 00. Sie füllen online einen Antrag auf Arbeitslosengeld aus.
Was bekommt man als Arbeitssuchender?
Arbeitslosengeld (auch „Arbeitslosengeld 1“ genannt) gibt es normalerweise 12 Monate lang. Wer bei Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 50 Jahre alt ist, hat einen längeren Anspruch: je nach Alter bis zu 24 Monate. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 (ohne Kinder) bzw. 67 % vom letzten Nettogehalt.