Warum müssen sie ihr Visum für Spanien persönlich beantragen?
Sie müssen Ihr Visum für Spanien persönlich beantragen, daher können wir Ihnen leider bei der Visum-Beschaffung nicht behilflich sein! Nicht-deutsche Staatsbürger, die visapflichtig sind, müssen dies persönlich bei der Botschaft bzw. bei der für sie zuständigen Vertretung beantragen.
Was benötigen die Staatsangehörigen für die Einreise nach Spanien?
Angehörige eines Staates der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein benötigen für die Einreise nach Spanien lediglich einen gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass. Das Vereinigte Königreich und Irland gehören nicht zum Schengenraum, und ihre Staatsangehörigen benötigen daher einen gültigen Reisepass.
Wie lange brauchen deutsche Staatsbürger für ein Visum in Spanien?
Visum Spanien. Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt bis 90 Tage kein Visum. Alle EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage binnen eines Halbjahres, ohne Visum in Spanien aufzuhalten.
Was sind die Voraussetzungen für die Einreise nach Spanien?
März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex). Für die Einreise nach Spanien müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein. Besitz eines gültigen und von Spanien anerkannten Reisepasses oder Reisedokuments.
Wie lange haben die EU-Bürger das Recht auf Visum in Spanien?
Alle EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage binnen eines Halbjahres, ohne Visum in Spanien aufzuhalten. Jeder Reisende ist verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Großbritannien und Irland sind nicht Vertragspartner des Schengener-Übereinkommens.
Was ist ein Langzeitvisum in Spanien?
Langzeitvisum: Dieses Visum ist für Ausländer, die länger als 90 Tage in Spanien bleiben möchten, gedacht und ist maximal 180 Tage gültig. Von dieser Pflicht befreit sind EU-Bürger und Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
Wie lange brauchen deutsche Staatsbürger für einen Aufenthalt in Spanien?
Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt bis 90 Tage kein Visum. Alle EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage binnen eines Halbjahres, ohne Visum in Spanien aufzuhalten.
Wie lange darf man in Spanien aufzuhalten?
Alle EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage binnen eines Halbjahres, ohne Visum in Spanien aufzuhalten. Jeder Reisende ist verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Was ist das Recht auf Daueraufenthalt in Spanien?
Recht auf Daueraufenthalt in Spanien. Art.10 Real Decreto 240/2007. Die EU-Bürger und ihre Familienangehörigen haben dieses Recht, wenn sie sich rechtmäßig 5 Jahre lang ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben (Normalfall) oder ; vor Ablauf des ununterbrochenen Zeitraums von 5 Jahren bestimmte Bedingungen erfüllen (Sonderfall)
Wie erhalten sie einen ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien?
Sie erhalten nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in Spanien automatisch das Recht auf unbefristeten Aufenthalt („residencia permanente“). Es ist kein Antrag notwendig. Sie können aber eine Bestätigung über das Recht auf Daueraufenthalt (sog.