Warum schickt die Krankenkasse zum MDK?
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, wenn es darum geht, den Behandlungserfolg zu sichern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, oder. wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Was ist MDS in der Pflege?
Der MDS ist eine medizinische und pflegefachliche Expertenorganisation auf Bundesebene. Wir koordinieren die fachliche Arbeit der Medizinischen Dienste in den Bundesländern und beraten den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in medizinischen und pflegefachlichen Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen MDK und MDS?
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sind Gemeinschaftseinrichtungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in den Bundesländern. Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) ist eine medizinische und pflegefachliche Expertenorganisation, die vom GKV-Spitzenverband getragen wird.
Welche Aufgaben hat der MDS?
Der MDS koordiniert und fördert gem. § 282 Absatz 2 SGB V die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste in den Ländern in medizinischen und organisatorischen Fragen mit dem Ziel, die Begutachtung und Beratung nach bundesweit einheitlichen Kriterien sicher zu stellen.
Wie bestelle ich den MDK?
Diesen Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei der Pflegekasse der Person, für die Sie stellvertretend Leistungen beantragen möchten. Ihre Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse eingerichtet. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, ein Gutachten zu erstellen.
Kann der medizinische Dienst an wieder arbeiten schicken?
Die Antwort lautet eindeutig Nein. Dem MDK ist es gesetzlich untersagt, in die ärztliche Behandlung einzugreifen (§ 275 Abs. 5 SGB V). Allerdings ist das Gutachten des MDK für die Krankenkasse grundsätzlich verbindlich.