Warum sind Landwirtinnen und Landwirte nicht gebunden?
Dies hat mehrere Gründe. Zum einen: Im Gegensatz zu den meisten Unternehmern, die an einem unpassenden Standort zu- und an einem besseren wieder aufmachen können, sind Landwirtinnen und Landwirte in der Regel an ihr Land gebunden. Der wichtigste Grund aber dürfte sein: Landwirtinnen und Landwirte erzeugen nicht irgend etwas.
Wie sind selbstständige Landwirtinnen und Landwirten geschützt?
Angestellte Landwirtinnen und Landwirte sind wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland über die Arbeitslosenversicherung vor Verdienstausfällen geschützt. Bei selbstständigen Landwirtinnen und Landwirten ist das anders. Als Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sie eigenständig für ihre Existenzsicherung sorgen.
Was war das Jahr 2018 für deutsche Landwirtinnen und Landwirte?
Das Jahr 2018 war für viele deutsche Landwirtinnen und Landwirte eine Katastrophe: Seit April herrschten Trockenheit und Hitze, besonders im Norden und Osten. Zu allem Übel ging dem Dürre-Sommer 2018 auch noch ein extrem nasser Herbst und Winter voran.
Wie können Landwirtinnen und Landwirte sich versichern?
Gegen Dürreschäden können Landwirtinnen und Landwirte sich versichern. Angestellte Landwirtinnen und Landwirte sind wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland über die Arbeitslosenversicherung vor Verdienstausfällen geschützt. Bei selbstständigen Landwirtinnen und Landwirten ist das anders.
Sind Landwirtinnen und Landwirte sehr stark vom Wetter abhängig?
Landwirtinnen und Landwirte sind in ihrem Wirtschaften sehr stark vom Wetter abhängig. Das ist grundsätzlich kein Problem, denn meistens gleichen sich witterungsbedingte Ertragsschwankungen über die Jahre aus.
Wie wurde die Landwirtschaft in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts betreut?
Bei der 1799 bis 1808 bestehenden Generallandesdirektion wurde überdies eine Deputation für Landeskulturwesen eingerichtet, an deren Spitze Joseph von Hazzi (1768-1845) berufen wurde. Auf der Ministerialebene wurde die Landwirtschaft dann von 1806 bis 1848 vom Staatsministerium des Innern betreut. Die Reformmaßnahmen der ersten Hälfte des 19.