Warum sollte der Partner die Hälfte der Nebenkosten bezahlen?
Der Partner sollte die Häflte der ortsüblichen Miete und die Hälfte der Nebenkosten bezahlen, an Renovierungsarbeiten, die normalerweise ein Mieter machen muss, sollte er sich auch zur Hälfte beteiligen. Investitionen in das Haus sind alleinige Sache des Eigentümers.
Kann der Vermieter eine andere Person in seine Wohnung aufnehmen?
Will der Mieter eine andere Person in seine Wohnung aufnehmen, gewährt ihm das Gesetz einen gesetzlichen Anspruch auf Untervermietung, sofern er den Wunsch zur Untervermietung mit einem berechtigten Interesse begründen kann. Ohne ein solches berechtigtes Interesse darf der Vermieter die Untervermietung verweigern.
Kann der Ehegatte die Immobilie verlassen?
Wenn dies der Billigkeit entspricht, kann der Ehegatte, der die Immobilie verlassen hat, für den Verlust dieses Besitzrechtes seinen wirtschaftlichen Nachteil in Form einer Benutzungsvergütung bzw. einer Miete verlangen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Nutzungsvorteile wirtschaftlich verwertbar sind.
Hat der ausgezogene Partner keinen Anspruch auf Unterhalt?
Übernimmt der ausgezogene Partner die Ratenzahlung und derjenige, der in der Immobilie verblieben ist, besitzt keinen Anspruch auf Unterhalt, dann hat derjenige, der die Raten weiterhin gezahlt hat, hierfür einen Erstattungsanspruch und erhält diesen Betrag zusätzlich zu der Hälfte des Verkaufserlöses.
Wie kann man den Ehegatten/Lebenspartner in die Wohnung aufnehmen?
Den Ehegatten/Lebenspartner nach der Heirat oder Kinder kann der Mieter immer in die Wohnung aufnehmen, ohne den Vermieter fragen zu müssen (BayObLG RE WuM 1997, 603).
Wie besteht die Möglichkeit eines Hausverkaufs ohne Zustimmung des Ehepartners?
Tatsächlich besteht die Möglichkeit eines Hausverkaufs ohne die Zustimmung des Ehepartners. Diese Option ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und sollte nicht unüberlegt oder im Groll durchgeführt werden. 1. Nur ein Ehepartner steht im Grundbuch