Warum sollten Ehepartner ein Gemeinschaftskonto eroffnen?

Warum sollten Ehepartner ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Ehepartner sollten durchaus ein Gemeinschaftskonto eröffnen, sich aber nicht allein auf dieses versteifen. Die Gelder aufzuteilen und vom gemeinsamen Konto nur die gemeinsamen Ausgaben zu bestreiten, ist sinnvoll. Alle anderen Posten sollten personenbezogen bleiben und von persönlichen Girokonten abgehen.

Wie empfehle ich Ehepartnern ein eigenes Konto führen?

Unabhängig von dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt empfehle ich generell auch Ehepartnern, jeweils noch ein eigenes Konto mit liquiden Mitteln zu führen. In einem Todesfall kann es etwa bei komplizierten Familien- und Erbverhältnissen vorkommen, dass man auf ein gemeinsames Konto unter Umständen während einiger Zeit keinen Zugriff hat.

Ist ein Gemeinschaftskonto nicht zu empfehlen?

Dennoch ist von einem Gemeinschaftskonto nicht abzuraten. Empfehlenswert ist aber, sich nicht ausschließlich auf ein gemeinsames Konto zu versteifen, sondern dieses zusätzlich zu führen: Das Gemeinschaftskonto dient nun der Bestreitung aller gemeinsamen Kosten. Von diesem können beispielsweise

Ist das Girokonto auf beide Ehegatten gemeinschaftlich angelegt?

Dies kann das laufende Girokonto sein, aber in der Regel sind auch Sparkonten auf beide Ehegatten gemeinschaftlich angelegt.

Wie können die Ehepartner das Konto bestimmen?

Zwar haben die Ehepartner gemeinsam das Konto eröffnet, können aber unabhängig voneinander über das Konto bestimmen. Beide können auf den Dispo zurückgreifen, Geld abholen, Überweisungen tätigen oder Lastschriften beauftragen.

Was ist wichtig bei der Eröffnung eines partnerkontos?

Der wichtigste Faktor bei der Eröffnung eines Partnerkontos ist daher gegenseitiges Vertrauen. Will man am Anfang auf Nummer sicher gehen, empfiehlt es sich daher zunächst, ein Und-Konto einzurichten. Ist die Beziehung dagegen schon gefestigt, ist ein Oder-Konto die meist gewählte Form des Gemeinschaftskontos.

Ist der Erblasser und die andere Ehegatte berechtigt?

In der Regel wird dabei vermutet, dass der Erblasser und der andere Ehegatte jeweils zu ½ an dem Guthaben berechtigt sind. Dies jedenfalls dann, wenn keine anderweitige Vereinbarung nachweisbar getroffen worden ist. Darauf, dass nur, beispielsweise bei einer Alleinverdienerehe, eine eingezahlt hat, kommt es nicht maßgeblich an.

Wie sollte man ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Es sollte demnach vor der Kontoeröffnung ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen den Inhabern herrschen. Die meisten Banken bieten aus diesem Grund ein Gemeinschaftskonto nur für zwei gleichberechtigte Inhaber an. Nur einige wenige Kreditinstitute bieten die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto auch mit mehreren Personen zu eröffnen.

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