FAQ

Warum traumen Paare von den eigenen vier Wanden?

Warum träumen Paare von den eigenen vier Wänden?

Viele Paare träumen von den eigenen vier Wänden. Die Finanzierung ist ein Langzeitprojekt. Manchmal überdauert sie die Beziehung. Wenn nicht vorgesorgt wurde, kann es teuer werden – und zwar für beide Partner. Der Kauf des Eigenheims ist für Paare die größte finanzielle Gemeinschaftsanschaffung. Im Vorfeld wollen zahlreiche Fragen beantwortet sein.

Was beträgt der Grundstückswert des Häuschens?

Der Grundstückswert (= Wert der Immobilie) des Häuschens beträgt 440.000,– Euro. Die bei der Übertragung auf seinen Sohn fällige Grunderwerbsteuer muss anhand des neuen Stufentarifs vom Grundstückswert berechnet werden: Im Falle einer Übertragung vor dem 01.01.2016 beträgt die Steuerersparnis 3.490,– Euro.

Was ist Risiko bei der Durchführung von Verträgen?

Verträge sind damit nicht nur ein einfaches Gestaltungsmittel, sondern auch die klassische Form zur Steuerung und Verteilung von Risiken. Ein typisches Risiko bei der Durchführung eines Vertrags ist, dass es über einen bestimmten oder mehrere Punkte zum Streit zwischen den Vertragsparteien kommt.

Welche Gebühr wird bei der Übertragung einer Immobilie fällig?

Ja, bei der Übertragung einer Immobilie wird eine staatliche Gebühr für die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch fällig. Bei Übertragungen innerhalb der Familie beträgt diese Gebühr 1,1% des dreifachen Einheitswertes. Die Höhe dieser Gebühr bleibt auch ab dem kommenden Jahr unverändert.

Wann gehört das Haus eines unverheirateten Paares zum Grundbuch?

Wenn es keine gesonderten Regelungen gibt, gehört das Haus eines unverheirateten Paares im Falle einer Trennung demjenigen, der im Grundbuch steht. Zwar kann der andere Partner einen so genannten Anspruchsausgleich für gemeinschaftsbezogene Zuwendungen fordern.

Warum sollten nicht verheiratete Paare walten lassen?

Nicht verheiratete Paare sollten bei der Baufinanzierung besondere Vorsicht walten lassen. Denn hier gilt bei einer Trennung oder im Todesfall eine andere Rechtslage. Ohne gesonderte Vorsorge gibt es keine Regeln für die Aufteilung des Vermögens.

Was gilt für unverheiratete Paare?

Für unverheiratete Paare gilt dies nicht. Bei ihnen bleibt das Vermögen beider Partner in der Regel getrennt, auch wenn es zur gemeinsamen Nutzung angeschafft wurde. Sie müssen selbst für Rechtssicherheit sorgen.

Was ist das Nutzungsrecht an der Ehewohnung und dem Haus?

Das Nutzungsrecht an der Ehewohnung bzw. dem Haus steht dem Gesetz nach beiden Eheleuten gleichermaßen zu. Dabei spielt es keine Rolle, wem die Immobilie gehört, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wer die Miete zahlt.

Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung verteilt?

Bei einer Scheidung wird das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen (Vermögen bei der Scheidung minus Vermögen bei der Eheschließung) gleichmäßig auf die beiden Partner verteilt. Hat eine Person während der Ehe mehr erwirtschaftet, muss sie der anderen Person einen Zugewinnausgleich zahlen, damit die Differenz wieder gleich ist.

Warum bekommt ein Ehepartner den anderen nicht aus dem Haus?

„Gegen seinen Willen bekommt ein Ehepartner den anderen während der Trennungszeit nicht aus dem Haus“, sagt Zimmermann. Das gilt sowohl für den Fall, dass die Immobilie beiden Eheleuten gehört, als auch für den Fall, dass ein Partner der alleinige Eigentümer ist.

Was steht den Angehörigen des Verstorbenen zu?

Im Übrigen steht den Angehörigen des Verstorbenen je nach Verwandtschaftsgrad ein Pflichtteil zu. Aber auch das Finanzamt schaut ganz genau hin – wenn der andere Teil der Immobilie an den Hinterbliebenen vererbt wird. Für unverheiratete Paare gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro.

Was haben wir mit einer klassischen Ehe zu tun?

Wir haben es hier mit einer sehr klassischen Ehe mit der typischen Aufgabenverteilung zu tun. Er ist der Familienernährer, sie kümmert sich um Haus und Familie. Bei drei Kindern hat sie damit auch genug zu tun. R. muss der Familienernährer sein, denn seine Frau kann das nicht leisten und wird es auch nie können.

Ist der Ehepartner von der Privatinsolvenz betroffen?

Von der Privatinsolvenz ist der Ehepartner auch betroffen, wenn es um die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens geht. Liegt das Einkommen des nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Ehegatten über der Pfändungsgrenze, so kann das Insolvenzgericht ihn verpflichten, die Verfahrenskosten zu übernehmen.

Wie schützen sich Ehegatten vor der Willkür des anderen?

Wenn sich ein Partner entschliesst, sich aus seiner Erbschaft ein teures Hobby zu finanzieren, kann ihm der andere dies nicht verbieten. Das Gesetz enthält immerhin gewisse Schutzmassnahmen zu den Finanzen in der Ehe. Sie schützen den finanziell schwächeren Ehegatten vor der Willkür des anderen.

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