Warum Wandelanleihe?
Meist sind Wandelanleihen geringer verzinst als andere Schuldverschreibungen. Dafür können Anleger von Kursgewinnen der Aktie beim Wandel und von einer noch höheren Rendite profitieren. Der Anleger hat im zweiten Fall die Möglichkeit, die Anleihe zum festen Zinskupon bis zum Ende der Laufzeit fortzuführen.
Warum Bezugsrecht bei Wandelanleihen?
Da das Umtauschverhältnis fest steht, werden Anleger bei einem zum Wandelzeitpunkt höheren Kurs der Aktie wandeln, bei einem niedrigeren Kurs nicht. Durch die Kapitalerhöhung werden die für den Tausch notwendigen Aktien bereitgestellt. Altaktionären wird in der Regel ein Bezugsrecht auf die Wandelanleihe gewährt.
Wie kann eine Wandelanleihe gehandelt werden?
Im Gegensatz zu Optionsanleihen kann bei einer Wandelanleihe die Wandlungsoption nicht von der Anleihe abgetrennt und gesondert gehandelt werden. Ankaufsreiz für Anleger durch Umtauschrecht, daher ist meist eine gute Unterbringung der Anleihe möglich.
Was ist eine herkömmliche Wandelanleihe?
Während bei einer herkömmlichen Wandelanleihe (Convertible) der Käufer das Recht hat, die Anleihe in Aktien zu wandeln, besitzt bei Aktienanleihen der Emittent diese Möglichkeit. Es handelt sich quasi um eine umgekehrte Wandelanleihe, daher die Bezeichnung Reserve Convertible.
Was ist die Wahrnehmung der Wandelanleihe?
Mit der Wahrnehmung des Wandlungsrechtes durch den Anleger wird dieser vom Gläubiger zum Aktionär und das eingebrachte Kapital von Fremd- zu Eigenkapital. Auch für den Anleger bietet die Wandelanleihe eine gute Möglichkeit, um im Gegensatz zur herkömmlichen Anleihe auch an Kursgewinnen der Aktien des Unternehmens teilzuhaben.
Was ist die Rechtsgrundlage für die Wandelanleihe?
Die eigentliche Rechtsgrundlage für die Wandelanleihe ist § 793 Abs.1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in welchem das Leistungsversprechen geregelt ist. Bezüglich der Wandelanleihen bzw. Schuldverschreibungen sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen in § 221 Aktiengesetz (AktG) geregelt.