Warum werden Urteile für vorläufig vollstreckbar erklärt?
Diese Abwendungsbefugnis ist geregelt in § 711 ZPO. In bestimmten Fällen, nämlich bei den in § 708 Nr. In § 709 ZPO ist geregelt, welche Urteile gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt werden.
Wie kann ich vorläufig vollstrecken?
Die vorläufige Vollstreckbarkeit wird grundsätzlich nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers ausgesprochen, und zwar im Hinblick auf Schäden, die dem Schuldner dadurch entstehen könnten, dass aus einem möglicherweise unrichtigen Urteil vollstreckt wird, das später in Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird.
Ist jedes Urteil vollstreckbar?
Grundsätzlich endet jedes zivilgerichtliche Urteil nach der Hauptsacheentscheidung und nach der Kostenentscheidung mit einer Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Diese von Amts wegen zu treffende Entscheidung erfolgt wegen der Regelung des § 704 ZPO.
Wann endet vorläufige Vollstreckbarkeit?
Grundsätzlich endet jedes zivilgerichtliche Urteil nach der Hauptsacheentscheidung und nach der Kostenentscheidung1 mit einer Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit.
Welche Urteile sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar?
Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären: 1. Urteile, die ein Vorbehaltsurteil, das im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess erlassen wurde, für vorbehaltlos erklären; 6.
Welche Kosten kann der Beklagte vollstrecken?
Vorläufige Vollstreckbarkeit: Hier ist zunächst zu prüfen, wer genau was aus dem Urteil vollstrecken kann: Der Kläger kann 6.000,00 € und 60 % seiner außergerichtlichen Kosten und 60 % der Gerichtskosten vollstrecken. Von den Fällen des § 708 ZPO sind daher keine einschlägig.
Bei welchen vollstreckbaren Urteilen braucht keine Sicherheit geleistet zu werden?
Bestimmte Urteile sind ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären (§ 708 ZPO). Alle anderen Urteile hat das Gericht gemäß § 709 ZPO gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Sind Beschlüsse vorläufig vollstreckbar?
Auch bei Beschlüssen ergeht keine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, da aus Beschlüssen nach § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO immer vollstreckt werden kann.
Was kann der Beklagte vollstrecken?
Wird der Beklagte vom Richter zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt, kann der Kläger zum einen die titulierte Hauptforderung nebst titulierter Zinsen vollstrecken, § 704 ZPO. Daneben wird es im Normalfall so sein, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Wann Verurteilung als Gesamtschuldner?
Verurteilung in der Hauptsache als Gesamtschuldner Eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Beklagter hinsichtlich der Kosten setzt nach § 100 Abs. 4 ZPO weiterhin voraus, dass die Beklagten in der Hauptsache als Gesamtschuldner verurteilt worden sind (OLG Hamm Rpfleger 1974, 271 = JurBüro 1974, 886).