Warum werden Verbindlichkeiten abgezinst?
Aus steuerrechtlicher Sicht müssen unverzinsliche Verbindlichkeiten immer abgezinst werden, wenn sie eine Restlaufzeit von über einem Jahr besitzen. Der Satz für die Errechnung der Abzinsung beträgt stets 5,5 Prozent. Berechnet wird bei der Abzinsung der Wert einer in der Zukunft fälligen Zahlung.
Was sind abgegrenzte Verbindlichkeiten?
Nach IAS 37.11 erfolgt der Ausweis weitgehend sicherer Verpflichtungen, die auf bereits vollzogenen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen der Vergangenheit basieren (so genannte Verbindlichkeits-Rückstellungen) unter den Verbindlichkeiten als „accruals“ oder „abgegrenzte Verbindlichkeiten“.
Was versteht man unter Abzinsung?
Die Abzinsung (auch Diskontierung, engl. discounting; oft fälschlich auch Abdiskontierung genannt) ist eine Rechenoperation aus der Finanzmathematik. Berechnet wird hierbei der Wert einer zukünftigen Zahlung. Auf Grund der Existenz von Zinsen hat derselbe Geldbetrag einen umso höheren Wert, je früher man ihn erhält.
Was ist eine Verbindlichkeit?
Eine Verbindlichkeit ist eine Anschaffung oder Verpflichtung, die dir einmalig oder laufend Geld entzieht, ohne dass sie selbst Geld generiert. Verbindlichkeiten haben also einen negativen Cashflow und verringern dein Vermögen. Alle Sachen, die mehr Geld kosten als sie dir in der Summe einbringen sind somit Verbindlichkeiten.
Warum müssen ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden?
Rückstellungen müssen für die ungewissen Verbindlichkeiten eines Unternehmens gebildet werden. Ungewiss sind die Verbindlichkeiten deshalb, weil sie dem Zeitpunkt, dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht sicher ist.
Wie zeichnet sich eine Verbindlichkeit aus?
Eine Verbindlichkeit zeichnet sich nach dem Bilanzsteuerrecht immer dadurch aus, dass ein Leistungszwang zwischen zwei Parteien besteht, bei dem die Erfüllung eine wirtschaftliche Belastung für den Schuldner darstellt. In einer Bilanz dürfen nur betriebliche Schulden erfasst werden.
Was gilt für die Folgebewertung von Verbindlichkeiten?
Für die Folgebewertung von Verbindlichkeiten gilt das Höchstwertprinzip, sodass bei Erhöhung der Verbindlichkeit (bei der Sachleistungsverpflichtung aufgrund von Kostensteigerung) diese den Zugangswert verdrängt. Nicht ausdrücklich im Gesetz geklärt ist, wie zu verfahren ist, wenn der Stichtagswert der Schuld nach einer Zuschreibung sinkt.