Warum will man volksschullehrerin werden?
Die Weiterentwicklung von Kindern zu sehen macht Freude Als Volksschullehrerin ist man nicht nur dafür verantwortlich den Kindern den Lehrstoff näher zu bringen, sondern auch maßgeblich daran beteiligt, dass diese sich erst einmal in der Lernwelt orientieren können und die Regeln dieser Lernwelt verstehen lernen.
Was macht eine volksschullehrerin?
Volksschullehrer*innen (Lehrer*innen für die Primarstufe) unterrichten Kinder vom Schuleintritt bis zur Beendigung der Volksschule in allen Unterrichtsfächern (außer Religion). Sie vermitteln konkrete Fertigkeiten wie Lesen, Schreiben, Rechnen und grundlegendes Wissen in den weiteren Sachgegenständen.
Wie lange studieren Man volksschullehrerin?
Das Lehramtsstudium ist zweigliedrig als Bachelor-Master-Studium aufgebaut und dauert fünf bis sechs Jahre oder länger (z.B. wenn das Masterstudium berufsbegleitend absolviert wird). Im Bachelorstudium können zwei Unterrichtsfächer oder ein Unterrichtsfach und ein Schwerpunkt kombiniert werden.
Welchen Titel hat man als volksschullehrerin?
Das Lehramt Primarstufe umfasst ein Bachelor- und ein Masterstudium und schließt mit dem Titel Bachelor of Education (BEd) oder Master of Education (MEd).
Wie viel verdient man als volksschullehrerin?
Lehrergehälter abhängig von der Schulstufe Volksschullehrer verdienen am wenigsten: Einstiegsgehalt 2.512,10 € brutto. Hauptschullehrer und NMS-Lehrer (Neue Mittelschule) etwas mehr: Einstiegsgehalt 2.747 € brutto. AHS-Lehrer (Langform) haben wiederum ein höheres Gehalt: Einstiegsgehalt 2.821,60 € brutto.
Welche Aufgaben haben Lehrpersonen?
Typische Aufgaben
- Unterrichtsmaterialien vorbereiten und Unterricht gestalten.
- Aktives Unterrichten vor der Klasse.
- Ausflüge organisieren und durchführen.
- Verbesserung von Hausaufgaben und Schularbeiten.
- Prüfungen der Schüler vorbereiten und durchführen.
Welchen Titel hat ein Lehrer?
Unbefristet beschäftigte Realschullehrer können den Titel „StR (RS) i.BV“ führen, welcher für „Studienrat im Realschuldienst im Beschäftigungsverhältnis“ steht. Ebenso führen Sonderschullehrer im Beamtenverhältnis seitdem die Amtsbezeichnung „Studienrat im Förderschuldienst“. Abkürzung: „StR (FöS)“.