Was ändert sich 2020 für Zahnersatz?
Es gibt mehr Leistung für Zahnersatz ab Oktober 2020: Statt bisher 50-65% werden künftig 60-75% der Regelleistung von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Den Bundesbürgern sind gepflegte Zähne wichtig. Von diesem Betrag übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse bislang mindestens 50%, also die Hälfte.
Wird Zahnersatz ab Oktober günstiger?
Erfreuliche Nachrichten für alle, die künftig Zahnersatz benötigen: gesetzlich Krankenversicherte erhalten künftig mehr Geld, wenn sie Kronen, Brücken oder Prothesen benötigen. Der befundbezogene Festzuschuss steigt ab Oktober 2020 um 10%.
Wie hoch ist der Festzuschuss für Zahnersatz?
Der Festzuschuss bei Zahnersatz beträgt in der Regel 60 Prozent. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und deren Dokumentation im sogenannten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss jedoch noch. Ist das Bonusheft fünf Jahre lückenlos ausgefüllt, erstattet die Krankenkasse 70 Prozent der Kosten der Regelversorgung.
Was ändert sich ab 1.10 2020?
Gesetzesänderungen aktuell: Auszahlung des Kinderbonus wird im Oktober 2020 komplettiert. Anfang September 2020 begann die Auszahlung des sogenannten Kinderbonus – jener Sonderzahlung, die die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets verabschiedet hatte. Insgesamt gibt es 300 Euro pro Kind.
Wie viel übernimmt die Krankenkasse bei Zahnersatz ohne bonusheft?
Ohne Bonus beträgt der Festzuschuss 199 Euro, bei maximalem Bonus zahlt die Krankenkasse 249 Euro. Für Geringverdiener übernehmen die gesetzlichen Kassen 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung, also bei einer Brücke (Einzelzahnlücke) die gesamten 767 Euro.
Wie hoch ist der festzuschuss?
Er wird aus Durchschnittswerten ermittelt und deckt die Hälfte der ermittelten Kosten für die Regelversorgung ab. Seit 1. Oktober 2020 beträgt dieser Festzuschuss 60 Prozent, mit Bonusheft 70 Prozent (bei regelmäßigen Untersuchungen über fünf Jahre) und 75 Prozent (bei regelmäßigen Untersuchungen über zehn Jahre).