Was andert sich 2021 bei der Witwenrente?

Was ändert sich 2021 bei der Witwenrente?

Für jeden Monat, den der Ehepartner vor dem Alter von 64 Jahren und 6 Monaten verstirbt (gilt 2021), zieht die Rentenkasse einen Abschlag von 0,3 Prozent der Witwenrente ab – maximal jedoch 10,8 Prozent. Die Altersgrenze steigt bis 2024 schrittweise auf 65 Jahre.

Wann wird die erste Witwenrente gezahlt?

Erhielt Ihr verstorbener Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin bereits eine eigene Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwen- oder Witwerrente frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat wird noch die volle Rente gezahlt.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei der Witwenrente?

Der allgemeine monatliche Freibetrag für die Witwenrente beträgt gemäß §97 SGB VI das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts.

Wird die Witwenrente von der bruttorente berechnet?

Hinterbliebenenrente leitet sich aus Rentenansprüchen des Verstorbenen ab! Wenn der verstorbene Ehegatte bei seinem Tod über 65 Jahre alt ist, wird die Witwen-oder Witwerrente aus den bestehenden Rentenansprüchen der Bruttorente des Verstorbenen berechnet.

Wie wird das Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?

Das Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet Sie haben neben der Hinterbliebenenrente noch weitere Einkünfte wie zum Beispiel eine private Rente? Diese Einkünfte werden Ihnen oberhalb eines Freibetrags bis zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Der Freibetrag liegt vom 1.

Wie hoch ist der Abschlag bei der Witwenrente?

Wie hoch der Abschlag ausfällt, ist vom Lebensalter abhängig: Beginnt die Witwenrente vor dem 62. Geburtstag des Verstorbenen, müssen Sie mit einem Abschlag von 10,8 Prozent rechnen. Liegt der Beginn der Witwenrente zwischen dem 62. und 65.

Wie wird der Nettoeinkommen von der Witwenrente abgezogen?

Nur wenn das Nettoeinkommen den Freibetrag überschreitet, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Beim Abzug kommt es schlussendlich darauf an, um welche Einkünfte es sich genau handelt. Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.

Wer verliert seinen Anspruch auf eine Witwenrente?

Wer erneut heiratet, verliert nach alter wie neuer Rechtslage seinen Anspruch auf eine Witwenrente. Nach neuer Rechtslage kann man diesen Verlust aber ausgleichen und eine Abfindung für die Witwenrente bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man eine kleine oder eine große Witwenrente erhalten hat.

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