Was ändert sich 2021 Düsseldorfer Tabelle?
Zum 01.01.2021 wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert: Kinder unter sechs Jahren erhalten mindestens 393 Euro monatlich. Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren besteht ein Anspruch in Höhe von 451 Euro. In der Altersgruppe von 12 bis 17 Jahren liegt der monatliche Mindestunterhalt bei 528 Euro.
Wie oft steigt die Düsseldorfer Tabelle?
Mit der fünften Tabelle von 1973 wurde diese Aufteilung nach Ständen aufgegeben. Sie wird seither etwa alle zwei Jahre weiterentwickelt.
Ist die Reduzierung der Alimente angemessen?
Hält das Gericht eine Reduktion für angemessen, legt es auch den Reduktionsbetrag fest. Wirksam wird die Reduzierung der Alimente dabei frühestens ab Klageeinreichung. Es sind keine rückwirkenden Verringerungen von Unterhaltsbeitrag oder Alimenten möglich.
Welche Zusatzverdienste gibt es für die Alimente?
Selbst wenn ein geringes, regelmäßiges Einkommen erzielt wird, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass ein eigener Haushalt geführt werden könnte und das Recht auf die Alimente besteht weiterhin. Solche Zusatzverdienste können jedoch, ebenso wie die Familienbeihilfe, die Höhe des Unterhalts beeinflussen bzw. verringern.
Wie unterscheidet sich die Berechnung von Alimenten gegenüber der Unterhaltspflicht?
Die Berechnung von Alimenten hängt davon ab, wem gegenüber die Unterhaltspflicht besteht. So unterscheidet sich also die Berechnung der zu zahlenden Alimente im Kindesunterhalt von der Berechnung des Eltern- und Ehegattenunterhalts. Mehr dazu hier.
Wie können Gerichte bei der Festlegung von Alimenten Vorgehen?
Da Gerichte bei der Festlegung von Alimenten nicht nach einer immer gleichen Regel vorgehen, sondern hierzu den Berufsverdienst der Eltern und gegebenenfalls den tatsächlichen Bedarf des Kindes berücksichtigen, können sich Veränderungen im Einkommen der Unterhaltsverpflichteten schnell schwerwiegend auswirken.