Was ändert sich Gesetzlich 2020?
2020 erfolgt eine weitere Erhöhung der Kinderfreibeträge um erneute 192 Euro. Jedem Elternteil steht ab 2020 ein Freibetrag von 2.586 Euro pro Jahr zur Verfügung – das macht bei verheirateten Paaren 5.172 Euro. Der Grundfreibetrag wird zudem von 9.168 Euro auf 9.408 Euro angehoben.
Was ist ab 2021 neu?
Neu ab 2021: Arbeit und Soziales Im Bereich Arbeit und Soziales steigen die Bemessungsgrenzen für die Gesetzlichen Krankenkassen. Wer Hartz IV, Kindergeld oder Mindestlohn bekommt, für den gibt es 2021 mehr. Neu auch: Die Grundrente kommt.
Was ändert sich ab Juli 2020?
Neue Gesetze im Juli 2020: Mehrwertsteuer geht runter Statt 19 Prozent fallen 16 Prozent an. Auch die ermäßigte Mehrwertsteuer sinkt von 7 Prozent auf 5 Prozent. Von dieser Änderung profitieren ab Juli 2020 alle Verbraucher. Nur an Eltern richtet sich dagegen der Familienbonus von 300 Euro pro Kind.
Was ändert sich ab Juli?
Der gesetzliche Mindestlohn soll bis zum 1. Juli 2022 halbjährlich auf 10,45 Euro erhöht werden. Seit Anfang des Jahres beträgt er 9,50 Euro. Im Juli dieses Jahrs wird er auf 9,60 Euro steigen. Ebenfalls ab Juli soll die Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber abgeschafft werden.
Was ändert sich im Lohn 2021?
Der gesetzliche Mindestlohn wird in den Jahren 2021 und 2022 in vier Schritten erhöht: Zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
Was ändert sich 2021 an Gehalt?
Nach 30 Jahren entfällt für die meisten der Soli von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer. Zudem steigt 2021 der Grundfreibetrag auf 9 744 Euro; erst auf Einkommen darüber werden Steuern fällig. Das bringt viel Ersparnis: Ein Ehepaar mit 100 000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt rund 1 630 Euro weniger als 2020.
Was ändert sich ab dem 01.07 2021?
Ab dem 1. Juli 2021 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn für volljährige Arbeitnehmer auf 9,60 Euro brutto pro Stunde. Damit erfolgt die zweite Erhöhung im Rahmen des 2015 eingeführten Mindestlohngesetzes (MiLoG). Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.