Was beachten bei Pflegestufe beantragen?
Das Wichtigste auf einen Blick
- Legen Sie den Termin so, dass er in Ihren Zeitplan passt.
- Tragen Sie alle wichtigen Unterlagen sorgfältig zusammen.
- Machen Sie sich mit den Begutachtungskriterien vertraut.
- Bereiten Sie die pflegebedürftige Person auf den Termin vor.
- Starten Sie erst, wenn alle da sind.
Wer erstellt ein Pflegegutachten?
Bei Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse ist für die Erstellung des Pflegegutachtens üblicherweise der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zuständig, bei Privatversicherten die Medicproof GmbH.
Welche Fragen stellt der Medizinische Dienst bei Pflegestufe?
Müssen sie in die Praxis fahren oder macht der Arzt Hausbesuche? Nehmen Sie die Medikamente selbstständig ein, oder benötigen Sie Hilfe? Werden Sie von Angehörige oder von einem Pflegedienst gepflegt?
Woher bekomme ich ein Pflegegutachten?
Das Pflegegutachten ist eine Voraussetzung zum Erhalt von Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das Gutachten wird in der Regel vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Grundlage hierfür ist § 18 SGB XI. Bei Privatversicherten ist hierfür jedoch die Medicproof GmbH zuständig.
Wer ist zuständig für die Pflegestufe?
Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen. Nach der Antragstellung wird die Pflegekasse tätig: Sie schickt Ihnen Unterlagen zu und lässt einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause kommen.
Was zahlt die Beihilfe im Pflegefall?
Landesbeihilfe – Nordrhein-Westfalen (NRW) übernimmt die Beihilfe 100 % der verbleibenden Kosten für Pflege, Unterkunft / Verpflegung und Investitionskosten nach Anrechnung der Leistungen von Beihilfe und Pflegeversicherung (= Leistungen nach SGB XI) und nach Abzug eines Eigenanteils.