Was beachten bei Wohnungsuebergabe Neubau?

Was beachten bei Wohnungsübergabe Neubau?

Bei der Übergabe der Wohnung sollten Sie immer ein Übergabeprotokoll angefertigen, welches sowohl Käufer und Verkäufer unterschreiben. Auch die Geräteanleitungen, Wartungs- und Garantieunterlagen sollten mit übergeben werden. Zudem müssen die Zählerstände für Wasser, Strom und Gas im Protokoll erfasst werden.

Wann darf ich in einen Neubau einziehen?

Wenn Sie vor der Fertigstellung in Ihr Gebäude einziehen wollen, können Sie einen Antrag auf vorzeitige Benutzung stellen. Sie erhalten dann vom Bauamt einen Termin zur Bauabnahme. Sie dürfen ein Gebäude erst dann bewohnen, wenn die Nutzung ohne Gefahr für die Gesundheit möglich ist.

Was ist bei der Abnahme einer Eigentumswohnung zu beachten?

Für die Abnahme des Sondereigentums sollten Käufer im Vertrag darauf achten, dass die Wohnung bereits bei Bezugsfertigkeit abgenommen und übergeben wird und nicht erst bei vollständiger Fertigstellung des Baus samt Außenanlagen etc.

Wann gilt ein Bauvorhaben als fertiggestellt?

Sind lediglich noch Schönheitsarbeiten vorzunehmen oder ist noch der Verputz an einem Gebäude aufzutragen, so gilt ein Bauvorhaben als fertiggestellt. Ein Gebäude, das bezugsfertig, aber noch nicht in Gebrauch genommen ist, gilt als fertiggestellt.

Was passiert bei der Bauabnahme?

Allgemein handelt es sich bei einer Bauabnahme um eine Begutachtung eines Neubaus nach dessen Fertigstellung. Dabei kontrolliert der Bauherr, ob die Vorgaben aus der Baubeschreibung sowie dem Bauvertrag eingehalten und mängelfrei umgesetzt wurden.

Wer ist bei einer Bauabnahme dabei?

Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch die Vertragspartner des Bauvertrags. Meist sind neben den Bauherren und den Bauunternehmern auch Architekten sowie Sachverständige bei der Abnahme dabei. Bei der Bauabnahme wird ein sogenanntes Bauabnahmeprotokoll erstellt.

Was ist bei der Schlüsselübergabe zu beachten?

Die Schlüsselübergabe muss persönlich beim Vermieter oder Verwalter und nur gegen eine Quittung erfolgen. Es reicht nicht aus, sie in den Briefkasten des Vermieters, des Verwalters oder des Hausmeisters einzuwerfen oder sie bei einem anderen Mieter im Haus abzugeben.

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