Was bedeute AGG?

Was bedeute AGG?

„AGG“ ist die Abkürzung für „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“, das umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt wird. Es ist ein deutsches Bundesgesetz, das 2006 in Kraft trat.

Welche Merkmale schützt das AGG?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.

In welchen Situationen schützt AGG?

Das AGG schützt Menschen, die wegen ihres migrantischen Hintergrunds oder ihres damit verknüpften Aussehens, ihres Geschlechts, ihrer Religion bzw. ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihrer Alters oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden.

Wann trat das AGG in Kraft?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( AGG) trat am 18.08.2006 in Kraft, wobei die Europäische Gemeinschaft mehrere EU-Richtlinien vorgab, welche vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden mussten. Aus der wohl geplanten Bezeichnung des Gesetzes als Antidiskriminierungsgesetz wurde dann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( AGG ).

Was ist das Ziel des Gesetzes nach § 1 AGG?

Ziel des Gesetzes ist es nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Wann wurde das AGG Gesetz verkündet?

Am 17.08.2006 wurde das AGG Gesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 39, 17.08.2006, S. 1897-1910) verkündet. 11 Aufgaben des Betriebs- bzw. Personalrats und der Gewerkschaften Bereits wenige Monate nach Erlass des Antidiskriminierungsgesetzes nehm die Bundesregierung erste Änderungen vor.

Wie ist die Informationspflicht im AGG geregelt?

Informationspflicht: Das allgemeine Gleichstellungsgesetz und dazugehörige Information sind im Betrieb bekannt zu machen. Nach § 32 AGG Gesetz gelten die allgemeinen Vorschriften (z.B. BGB, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz) soweit im AGG nichts Abweichendes geregelt ist.

https://www.youtube.com/watch?v=aHZUw3JbPXU

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