Was bedeutet Ausbildungspflicht bis 18 Jahre?

Was bedeutet Ausbildungspflicht bis 18 Jahre?

Die Ausbildungspflicht bis 18 gilt seit 1. Juli 2017 für Jugendliche. Die Ausbildungspflicht wird jedenfalls mit dem Besuch einer anerkannten Schule oder Ausbildung erfüllt. Wenn das nicht möglich ist, gelten auch Maßnahmen des Sozialministeriumsservice (SMS) oder des AMS, die auf eine Ausbildung vorbereiten.

Warum ausbildungspflicht?

Die Ausbildungspflicht betrifft alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Eltern/Erziehungsberechtigte sind demnach verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Jugendliche, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, bis zur Vollendung des 18. …

Was für Pflichten hat ein Ausbilder?

Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.

Was passiert wenn die Ausbildungspflicht nicht erfüllt wird?

Erfüllt Ihr Kind die Ausbildungspflicht nicht, drohen Ihnen Strafen. Wenn gerade kein Platz in einer passenden Schule oder Ausbildung zur Verfügung steht oder eine Schule oder Ausbildung erst nach Ablauf der vier Monate beginnt, hat auch dies keine Bestrafung zur Folge.

Wie kann man die ausbildungspflicht erfüllen?

Die Ausbildungspflicht kannst du erfüllen,

  1. wenn du eine Schule besuchst,
  2. wenn du privaten Unterricht hast,
  3. wenn du eine Ausbildung machst, z.B. eine Lehre, eine Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) oder eine Teilqualifikation,
  4. wenn du dich in einem Kurs auf eine Ausbildung oder einen Abschluss vorbereitest,

Was tun nach der Schulpflicht?

Ab dem Herbst 2017 müssen daher alle unter 18-Jährigen, die mit dem Schuljahr 2016/17 oder später ihre Schulpflicht erfüllen, eine fortführende Ausbildung absolvieren, also entweder weiter in die Schule gehen, eine Lehrausbildung machen oder an Angeboten zur Vorbereitung für eine spätere Ausbildung teilnehmen.

Welche Rechte und Pflichten hat der Auszubildende?

Deine Azubi-Rechte im Überblick

  • Recht auf einen Ausbildungsvertrag.
  • Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels.
  • Recht auf einen geeigneten Ausbilder.
  • Recht auf Ausbildungsmittel.
  • Recht auf Vergütung.
  • Rechtliches zu Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Überstunden & Minusstunden.
  • Recht auf Urlaub.
  • Recht, in der Ausbildung krank zu sein.

Was kann man machen wenn man keine Lehrstelle hat?

Es gibt einige Alternativen zur Lehrstelle:

  1. Berufswahlschule (10. Schuljahr)
  2. Auslandjahr (Aupair, Sprachaufenthalt)
  3. Praktikumsjahr (insbesondere für FaBe)
  4. Unterstützungsangebote (Jobfactory, Lift, etc.)
  5. Schulangebote (z.B. WISS)

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