Was bedeutet behalte ich mir vor?
1) anheimstellen, offenlassen, reservieren. Anwendungsbeispiele: 1) Ich behalte mir vor, später einmal auf dein Angebot zurückzukommen.
Was heißt behält sich das Recht vor?
vor·be·hal·ten behält sich etwas vor die Möglichkeit für bestimmte Schritte offen lassen Ich behalte mir das Recht vor, dagegen Einspruch einlegen zu können.
Was bedeutet vorbehalten bleiben?
Bedeutungen: [1] reflexiv: jemandem oder sich selbst eine bestimmte Handlung/Maßnahme (für die Zukunft) offenlassen.
Was bedeutet Irrtümer und Änderungen vorbehalten?
Neben häufig vorkommenden Hinweisen wie etwa „Abbildung ähnlich“ oder „Änderungen vorbehalten“ enthalten Angebote manchmal auch den Zusatz „Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten“. Mit „Irrtümer vorbehalten“ sichert sich der Verkäufer ab – und zwar gegen unabsichtlich falsche Informationen im Angebot.
Was bedeutet Zwischenverkauf bleibt vorbehalten?
Handelsklausel in Kaufvertragsangeboten, die eine Bindung des Verkäufers an das Vertragsangebot bei anderweitigem Verkauf vor Eingang der Annahmeerklärung des Käufers ausschließt.
Was bedeutet Lieferung vorbehalten?
Handelsklausel in Lieferungsverträgen, die den Verkäufer, wenn er sich selbst nicht rechtzeitig eindecken kann, gegen Schadensersatzansprüche des Käufers schützen soll. Der Verkäufer kann sich auf die Klausel nur berufen, wenn er sich nach Treu und Glauben auch hinreichend bemüht hat, die Ware zu beschaffen.
Was bedeutet das Wort vorenthalten?
vorenthalten. Bedeutungen: [1] transitiv: bewirken, dass ein anderer etwas nicht bekommt.
Sind vorenthalten?
Vorenthalten heißt, dass man jemandem etwas nicht gibt, was diesem zusteht. Es kann auch heißen, dass man das, was dem anderen rechtmäßig zusteht, verweigert.
Was bedeutet nicht vorenthalten?
Synonyme für nicht vorenthalten | Bedeutung irrelevant, kann wegfallen (k. w.), nicht erforderlich, überflüssig, überschüssig, unnötig, unwichtig, verzichtbar, wird ausgegliedert, wird künftig gestrichen, + Synonym hinzufügen?
Was bedeutet aberkannt?
Aberkennung bezeichnet den durch Rechtsakt bewirkten Verlust eines subjektiven Rechts oder eines Rechtsstatus. Eine veraltete Bezeichnung für Aberkennung im juristischen Sinne ist Abjudikation.