Was bedeutet berechtigtes Interesse bei Cookies?

Was bedeutet berechtigtes Interesse bei Cookies?

„Berechtigtes Interesse“: Demzufolge ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten dann rechtmäßig, wenn sie für die „Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich“ ist.

Wann muss der Vermieter einer Untervermietung zustimmen?

Will der Mieter nur einzelne Räume untervermieten, benötigt er dafür zwar auch die Zustimmung des Vermieters. Dieser muss einen Untermieter aber erlauben, wenn der Mieter ein „berechtigtes Interesse“ an der Untervermietung hat (Paragraf 553 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Das heißt: Der Vermieter muss zustimmen.

Wann kann der Vermieter die Untervermietung ablehnen?

Der Vermieter darf die Untervermietung verbieten, wenn sie ihm unzumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Wohnung überbelegt oder vom Untermieter beschädigt werden würde. Eventuell kann der Vermieter die Erlaubnis von einer angemessenen Mieterhöhung abhängig machen.

Was ist ein berechtigtes Interesse?

Der Begriff „berechtigtes Interesse“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Gemäß einer Stellungnahme der Datenschutzgruppe, welche ein unabhängiges europäisches Beratungsgremium in Datenschutzfragen ist, ist ein berechtigtes Interesse „das Bestreben im weiteren Sinne,…

Wann kann ein „berechtigtes Interesse“ angenommen werden?

Wann ein „berechtigtes Interesse“ angenommen werden kann Mit Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO hat der Verordnungsgeber eine neue Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung geschaffen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist demnach zulässig, wenn der Verantwortliche ein „berechtigtes Interesse“ an der Verarbeitung hat.

Ist ein berechtigtes Interesse abgelehnt?

Ein berechtigtes Interesse wurde abgelehnt, wenn der Hauptmieter mit der Untervermietung den Zweck verfolgt, zusätzliche Einkünfte zu erzielen, ohne dass er wegen der Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse darauf angewiesen ist.

Hat der Mieter ein solches berechtigtes Interesse?

Hat der Mieter ein solches berechtigtes Interesse, gewährt ihm das Gesetz einen gesetzlichen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung. Allerdings muss der Mieter den Vermieter immer um diese Erlaubnis fragen und kann nicht ohne Erlaubnis untervermieten.

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