Was bedeutet Bilanzierungsverbot?
(§ 248 HGB). Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals dürfen in die Bilanz nicht als Aktivposten aufgenommen werden. verbietet dem Bilanzierenden, einen bestimmten, an sich bilanzierungsfähigen Gegenstand in die Bilanz aufzunehmen. …
Wann Bilanzierungsverbot?
Das Handelsrecht sieht mit § 248 HGB einige explizite Bilanzierungsverbote vor für Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare …
Welche Bilanzierungswahlrechte gibt es?
Beispiele für handelsrechtliche Bilanzierungswahlrechte:
- Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden (§ 248 Abs.
- Aktivierung latenter Steuern gem.
- Aktivierung und sukzessive Abschreibung des Disagios über die Laufzeit des Darlehens,
Was ist ein Aktivierungsverbot?
Aktivierungsverbot bedeutet, dass das Wirtschaftsgut oder der Vermögensgegenstand nicht als Aktivposten in der Bilanz des Unternehmens angesetzt werden darf.
Was ist ein Aktivierungswahlrecht?
Aktivierungswahlrecht im Handelsrecht: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z.B. aktivierte Entwicklungskosten), Disagio, Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern. Die unterlassene Aktivierung bewirkt eine Ergebnisminderung im laufenden Geschäftsjahr.
Wann muss ein Unternehmen eine Bilanz erstellen?
Unternehmer mit Kleingewerbe oder vollhaftende Kaufleute sind zur Bilanzführung verpflichtet, sofern ihr jährlicher Umsatz über 600.000 Euro oder der Gewinn über 60.000 Euro liegt.
Welche Bilanzierungsverbote kennt das HGB?
Die Aktivierungsverbote listet § 248 HGB auf: selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 II 2 HGB).
Was ist ein Passivierungswahlrecht?
Ein Passivierungswahlrecht ist im Gegensatz zu einer grundsätzlich bestehenden Passivierungspflicht das Recht, bestimmte Passiva zu bilanzieren beziehungsweise nicht zu bilanzieren. Bestimmte Passivpositionen (Passiva) können, aber müssen nicht von einem Unternehmen bilanziert werden.
Was ist Aktivierungsgebot?
Von einem Aktivierungsgebot (auch: Aktivierungspflicht) bzgl. eines Vermögensgegenstandes wird dann gesprochen, wenn eine Verpflichtung besteht den infrage stehenden Vermögensgegenstand in eine Position auf der Aktivseite der Bilanz zu übernehmen (sog. Aktivierung).
Was versteht man unter Aktivierung?
Unter Aktivierung versteht man die Aufnahme eines Vermögensgegenstandes (HGB-Terminologie) bzw. Vermögenswerts/Assets (IFRS-Terminologie) in der Aktivseite der Bilanz. Ob eine Aktivierung erfolgen muss, darf oder zu unterbleiben hat, ergibt sich aus handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.