Was bedeutet das ausgeübte Rentenwahlrecht?
Kapitallebensversicherung mit ausgeübten Rentenwahlrecht Eine Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht unterliegt dann dem Versorgungsausgleich, wenn das Wahlrecht bis zum Stichtag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten) ausgeübt wurde.
Welche Versicherungen muss ich beim Versorgungsausgleich angeben?
Einzubeziehen in den Versorgungsausgleich sind die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesversicherungsanstalt, für Angestellte, Landesversicherungsanstalten, Bundesknappschaft, Seekasse), beamtenrechtliche Versorgungsansprüche, Betriebsrenten, Zusatzversorgungen, Ansprüche aus privaten …
Werden bei einer Scheidung auch Lebensversicherung geteilt?
Falls beide Partner eine eigene Lebensversicherung haben, werden diese gegeneinander aufgerechnet. Im Zuge der Aufteilung sollten beide Partner darauf achten, dass ein eventuell zugunsten des anderen eingeräumten unwiderruflichen Bezugsrechts aufgehoben wird.
Was unterliegt dem Versorgungsausgleich?
Im Versorgungsausgleich werden grundsätzlich alle Altersversorgungen ausgeglichen, die im Alter eine Rente bzw. Pension auszahlen. Auch solche renten, die bereits bezogen werden, werden mit dem Ehezeitanteil ausgeglichen.
Was ist ein Rentenwahlrecht?
Recht des Bezugsberechtigten aus einem Lebensversicherungsvertrag (Lebensversicherung), anstatt der einmaligen Ablaufleistung eine lebenslange Rente zu beziehen.
Wann fällt eine Lebensversicherung in den Versorgungsausgleich?
Private Lebensversicherungen sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG nur dann in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, wenn sie auf eine Rentenleistung gerichtet sind. Dies gilt auch für Verträge mit Kapitalwahlrecht, solange das Wahlrecht nicht ausgeübt ist.
Welche Lebensversicherungen fallen in den Versorgungsausgleich?
Lebensversicherungen Private Lebensversicherungsverträge auf Rentenbasis und sonstige private Rentenversicherungen unterliegen daher grundsätzlich dem Versorgungsausgleich. Kapital- Lebensversicherungen dahingegen unterliegen nicht dem Versorgungsausgleich.