Was bedeutet das Recht der Selbstverwaltung?
Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung ist in Art. 28 des Grundgesetzes (GG) verankert, dessen für die Kommunen zentraler Satz (Abs. 2 Satz 1) lautet: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“
Was ist organisationshoheit?
Die Organisationshoheit beinhaltet das Recht, die Art und Weise der Aufgabenerfüllung sowohl betreffend die Selbstverwaltungsangelegenheiten wie auch die staatlich übertragenen Aufgaben selbst zu bestimmen.
Was gehört zur kommunalen Selbstverwaltung?
Kommunale Selbstverwaltung nennt man die Selbstverwaltung der Verwaltungseinheiten der Kommunalebene, also der politischen Gemeinden, der Städte, von Gemeindeverbänden, allfällig den übergeordneten lokalen Verwaltungsinstanzen oder anderer kommunal geprägter Verwaltungsträger.
Wie funktioniert die Selbstverwaltung in Deutschland?
In Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung: Der Staat gibt zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vor, die Versicherten und Beitragszahler sowie die Leistungserbringer organisieren sich jedoch selbst in Verbänden, die in eigener Verantwortung die medizinische Versorgung der Bevölkerung übernehmen.
Was sind die Grundzüge der Selbstverwaltung?
Grundzüge der Selbstverwaltung sind die Pflichtmitgliedschaft und die Aufsicht durch den Staat. Einrichtungen der Selbstverwaltung sind Körperschaften öffentlichen Rechts. 2. Umsetzung im dt. Gesundheitswesen: Die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens teilt sich in mehrere Teilbereiche auf.
Was sind die Träger der Selbstverwaltung?
Die Träger der Selbstverwaltung sind nicht Vereinigungen Privater, sondern Teil der Verwaltung von Bund oder Ländern. Auch Gemeinden, Universitäten usw. sind also nicht grundrechtsberechtigt, sondern an die Grundrechte der Bürger gebunden.
Ist die Selbstverwaltung ein demokratisches Element?
Auch hier findet sich die Selbstverwaltung als demokratisches Element. Sie schafft einen Ausgleich zwischen rein politischen Interessen und den Interessen der Versicherten und in der Regel der Arbeitgeber, die über die Selbstverwaltung repräsentiert werden.