Was bedeutet das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorlaufig vollstreckbar?

Was bedeutet das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar?

Vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet, dass aus einem Urteil bereits die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Rechtskraft bedeutet, dass ein Urteil mit einem ordentlichen Rechtsbehelf, z.B. der Berufung, nicht mehr angegriffen werden kann.

Was kommt nach dem Vollstreckungsbescheid?

Dieser Antrag liegt dem Vollstreckungsbescheid bei. Legt der Schuldner Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, hat das ein Einleiten eines Gerichtsverfahrens zur Folge, in dem über die Forderung verhandelt wird.

Welche Titel brauchen keine Vollstreckungsklausel?

Im Übrigen gibt es bestimmte Titel, die keiner Vollstreckungsklausel bedürfen. Hierzu gehören beispielsweise Vollstreckungsbescheide (§ 796 ZPO), Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen (§§ 929, 936 ZPO), Haftbefehle (§ 802g ZPO) sowie Titel nach der Brüssel Ia-VO (§ 1112 ZPO).

Wann Pfändung nach Vollstreckungsbescheid?

Ab Zustellung vom Vollstreckungsbescheid hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen. Tut er das nicht, wird der Bescheid rechtskräftig mit der Folge, dass der Gläubiger nun die Zwangsvollstreckung einleiten kann.

Wie können die anderen Gläubiger etwas erhalten?

Nur wenn nach der Befriedigung der Forderungen der anderen Gläubiger noch ein Teil der Insolvenzmasse übrig ist, können sie damit rechnen, etwas zu erhalten. Aussonderungs- und absonderungsberechtigte Gläubiger stellen keine Insolvenzgläubiger dar, da sie einen dinglichen Anspruch besitzen.

Was ist der Rechtsbegriff des Gläubigers?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 241 BGB) ist der Rechtsbegriff des Gläubigers genau definiert. Im Wirtschaftsleben fungierten natürliche und juristische Personen stetig als Gläubiger und als Schuldner. Der Gläubiger verfügt gegenüber dem Schuldner über eine Forderung und diese kann ganz unterschiedlicher Natur sein.

Warum darf der Gläubiger die Leistung nicht angenommen haben?

Letztlich darf der Gläubiger die Leistung nach dem Angebot des Schuldners nicht angenommen haben. Dem steht es gleich, wenn der Gläubiger die nötige Mitwirkungshandlung unterlassen hat, also z. B. die Ware entgegen der Vereinbarung nicht abholt.

Wie können Gläubiger diesen Schritt vornehmen?

Gemäß § 14 der Insolvenzordnung – kurz InsO genannt – können auch Gläubiger diesen Schritt vornehmen, wenn sie ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Verfahrens haben. Zusätzlich müssen sie ihre Forderungen und den Eröffnungsgrund – Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit – glaubhaft machen.

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