Was bedeutet der Begriff Rechtsmittel?
Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung. Daher können Rechtsmittel auch als Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen definiert werden.
Was für ein Rechtsmittel?
Die Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen sind die einfache (§304 StPO), sofortige (§ 311 StPO) und weitere Beschwerde (§ 310 StPO), die Berufung(§§ 312 ff StPO) und die Revision (§§ 333 ff. StPO).
Was ist ein ausserordentliches Rechtsmittel?
Die ordentlichen Rechtsmittel richten sich gegen eine noch nicht rechtskräftige Verfügung und hemmen meist den Eintritt der formellen Rechtskraft. Ausserordentliche Rechtsmittel dagegen richten sich gegen formell rechtskräftige Entscheide (Verfügungen).
Ist die Entscheidung aus Sicht des Rechtsmittelführers zulässig?
Das bedeutet, dass die höhere Instanz die Entscheidung aus Sicht des Rechtsmittelführers nicht verschlechtern darf, wenn nur eine Prozesspartei ein Rechtsmittel eingelegt hat. Da die Einlegung eines Rechtsmittels den Eintritt der Rechtskraft hindert, ist sie nur innerhalb einer bestimmten Frist zulässig.
Wie lange dauert die Begründung des Rechtsmittels?
Begründung des Rechtsmittels Im Zivilprozess und im Verwaltungsverfahren. In diesen Fällen ist die Berufung zu begründen. Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils (vgl. § 520 ZPO, § 124a Absatz 3 VwGO).
Welche Rechtsmittel gibt es im deutschen Zivilprozess?
Rechtsmittel im Zivilprozess. Da die Rechtsmittel eine formalisierte Anfechtung darstellen, sind sie in ihrer Zahl beschränkt. So gibt es zum Beispiel im deutschen Zivilprozess nur die Rechtsmittel der Berufung, der Revision und die sofortige Beschwerde (der jedoch gemäß § 570 Abs.
Wann kann die Einlegung des Rechtsmittels erfolgen?
Sie kann gem. § 317 StPO binnen einer weiteren Woche nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels oder, wenn zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt war, nach dessen Zustellung bei dem Gericht des ersten Rechtszuges zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in einer Beschwerdeschrift erfolgen.