Was bedeutet der Handlungswille?
Der Handlungswille ist der Wille, überhaupt ein als Erklärung deutbares Verhalten vorzunehmen. Dieser fehlt etwa bei Reflexen oder Schlafbewegungen. Er ist ein subjektiver Bestandteil einer Willenserklärung. Fehlt der Handlungswille, liegt keine Willenserklärung vor.
Was bedeutet Erklärungsbewusstsein?
Das Erklärungsbewusstsein ist das Bewusstsein des Erklärenden, eine rechtsgeschäftliche Erklärung abzugeben. Ist dem Handelnden bewusst, dass sein Verhalten einen rechtserheblichen Erklärungswert hat, dann ist die Erklärung als Willenserklärung anzusehen.
Was bedeutet Geschäftswille?
Unter dem Begriff Geschäftswille versteht die Rechtsgeschäftslehre ein subjektives Tatbestandsmerkmal einer Willenserklärung. Häufig wird er neben dem Handlungs- und Erklärungswillen als Erfordernis einer wirksamen Willenserklärung verlangt.
Was ist die Willenstheorie?
Die Vertreter der Willenstheorie gehen davon aus, dass das Erklärungsbewusstsein notwendiger Bestandteil einer jeden Willenserklärung sei. Hierfür spreche ein Erst-Recht-Schluss aus § 118 BGB. Fehle das Erklärungsbewusstsein, so sei die Willenserklärung nichtig.
Wann fehlt der Handlungswille?
Der Handlungswille ist notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung. Er fehlt bei Schlafenden, Bewusstlosen, Hypnotisierten oder beim Opfer unbeugsamer Gewaltanwendung (vis absoluta), beispielsweise die von einem Dritten geführte Hand zur abgepressten Unterschriftsleistung.
Was bedeutet Erklärungswille?
Beim Erklärungswillen (auch als Erklärungsbewusstsein bekannt) handelt es sich um einen der vier inneren Elemente einer Willenserklärung. Der Begriff umschreibt den Willen – und damit auch das Bewusstsein – des Handelnden, eine rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben zu wollen.
In welchen Fällen fehlt es am Rechtsbindungswillen?
Der Rechtsbindungswille ist konstitutiv, also zwingende Voraussetzung, für das Vorliegen einer Willenserklärung und fehlt in folgenden Fällen: Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots, Freiklauseln, Gefälligkeitsverhältnissen, Erteilung von Ratschlägen oder Auskünften und Hilferufen.