Was bedeutet die 3 auf der SD Karte?
UHS-II Bus Die Symbole U1 und U3 auf SDXC und SDHC Speicherkarten kennzeichnen ihre Geschwindigkeitsklasse. U1 bedeutet, dass die Minimum-Schreibgeschwindigkeit der Speicherkarte 10 Megabytes pro Sekunde entspricht und U3 zeigt an, dass diese Karte mindestens 30 Megabytes pro Sekunde schreiben kann.
Was ist Microsdtm?
microSD-Karten (micro Secure Digital) sind nur etwa fingernagelgroß, bieten aber Speicherplatz für jede Menge Fotos, Videos, Musik und Dokumente. Die Karten im Microformat sind in verschiedenen Speichergrößen sowie Geschwindigkeitsklassen erhältlich.
Welche SD Karte gibt es?
Es gibt SD-, SDHC- und SDXC-Karten. SD-Karten gibt es mit bis zu 2 Gigabyte (GB), SDHC-Karten mit bis zu 32 und SDXC-Karten ab 64 GB aufwärts. Übrigens: Den aktuellen Speicher-Rekord bei Micro-SD-Karten hält Integral Memory mit einer 512-GB-Karte.
Was ist das TM-Zeichen?
Das TM-Zeichen kommt aus dem angloamerikanischen Raum und steht dort für ein Zeichen, welches im geschäftlichen Verkehr tatsächlich wie eine Marke benutzt wird (Trademark). Durch den Zusatz “TM” zeigt der Inhaber des Zeichens, dass er Markenschutz für das Zeichen beansprucht.
Was steht hinter dem Kürzel TM?
Steht hinter einem Produkt oder Werbeslogan das hochgestellte Kürzel TM, dann signalisiert dies Seriosität. TM steht für „Trademark“ (Markenzeichen). Im angloamerikanischen Raum wird es für nicht registrierte Markennamen verwendet, wozu im weitesten Sinne auch Werbeslogans zählen.
Ist die Verwendung des Symbols TM wettbewerbswidrig?
Die Verwendung des Symbols ™ oder der entsprechenden Abkürzung (TM) im innerdeutschen Waren- und Rechtsverkehr kann wettbewerbswidrig sein. Vor der Verwendung eine solchen Symbols oder einer solchen Abkürzung sollte daher fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden.
Wie unterscheidet sich das TM-Symbol von dem Symbol “R im Kreis”?
Insoweit unterscheidet sich das TM-Symbol gerade von dem Symbol “R im Kreis” als Symbol im angloamerikanischen Rechtskreis für eine eingetragene Marke (zum Symbol “R im Kreis” und eine wettbewerbsrechtliche Irreführung vergleiche BGH, GRUR 2009, 888, TZ. 15 – Thermoroll; GRUR 1990, 364, juris Rn.