Was bedeutet die 3 Rs?

Was bedeutet die 3 Rs?

Das 3R-Prinzip ist die Grundlage, auf der heute in der Schweiz Tierversuche durchgeführt werden. Die 3R bedeuten Replace, Reduce, Refine und stehen für den verantwortungsvollen Umgang mit Tierversuchen. Das Ziel ist, Tierversuche zu ersetzen, wo immer das möglich ist.

Wie belastend sind Versuche für Tiere?

Im Jahr 2014 wurden in Deutschland überwiegend Tierversuche mit lediglich geringer Belastung mit einem Anteil von etwa 60 Prozent durchgeführt. Der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer Belastung lag bei etwa 21 Prozent, 6 Prozent der Versuchstiere waren einer schweren Belastung ausgesetzt.

Wie führt man Tierversuche durch?

Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie von den zuständigen Behörden genehmigt worden sind. In dem Genehmigungsantrag, der unausgefüllt schon mindestens zwölf Seiten umfasst, müssen Wissenschaftler*innen den geplanten Versuch umfassend wissenschaftlich und ethisch begründen.

Welche Folgen haben Tierversuche?

Ihr Erbgut wird manipuliert, sie werden aufgeschnitten, künstlich krank gemacht oder quälend langsam vergiftet. Wenn sie nicht mehr gebraucht werden, landen die Tiere im Müll. Tierversuche sind meist mit erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden.

Ist die Zielsetzung unrealistisch?

Sind Ziele unrealistisch, geht in kurzer Zeit die Motivation verloren, weil die Zielerreichung schlichtweg unmöglich ist. Im Idealfall wird die Zielsetzung so gewählt, dass sie eine Herausforderung darstellt, die realistisch ist und somit bewältigt werden kann.

Ist ein Ziel messbar?

Messbar (measurable) Um feststellen zu können, ob ein Ziel erreicht ist, muss es so formuliert werden, dass es messbar ist. Messbar sind Summen wie Zeit- oder Mengenangaben. Das bedeutet, dass bei quantitativen Zielen die Messbarkeit leicht ist, wenn es zum Beispiel um eine Umsatzsteigerung oder um Kosteneinsparungen geht.

Wie sind die Anforderungen des Rundschreibens zu beachten?

Die Anforderungen des Rundschreibens sind von allen Instituten im Sinne von § 1 Abs. 1b KWG bzw. im Sinne von § 53 Abs. 1 KWG zu beachten. Sie gelten auch für die Zweigniederlassungen deutscher Institute im Ausland.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben