Was bedeutet die Versicherungspflicht?
Begriff: Verpflichtung von Personen, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern. Der Versicherungspflicht entspricht grundsätzlich auch die Verpflichtung, Beiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu entrichten.
Wer ist versicherungspflichtig und wer nicht?
Versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, es sei denn, sie sind aufgrund gesetzlicher Regelungen versicherungsfrei (Versicherungsfreiheit).
Warum Versicherungspflicht Sozialversicherung?
Um eine Auslese zwischen Menschen mit einem hohen und einem geringen Einkommen zu vermeiden, besteht in der gesetzlichen Sozialversicherung eine Versicherungspflicht.
Was gehört zur Versicherungspflicht?
Laut § 5 SGB V besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. In der Krankenversicherung gibt es aber eine Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze).
Wann gilt man als versicherungspflichtig?
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Für das Jahr 2021 beträgt diese 64.350 Euro oder 5.362,50 Euro pro Monat.
Für wen gilt die Krankenversicherungspflicht?
In der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Bruttojahreseinkommen unter 64.350 Euro liegt (Stand: 2021). Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie wird jedes Jahr vom Gesetzgeber an die Lohnentwicklung angepasst.
Wer unterliegt der Versicherungspflicht?