FAQ

Was bedeutet Einberufungsbefehl?

Was bedeutet Einberufungsbefehl?

Unter Einberufung versteht man das Einziehen von Wehrpflichtigen zum Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz bzw. Sie erfolgt durch Erlass eines Einberufungsbescheides (umgangssprachlich auch „Einberufungsbefehl“ genannt) durch das zuständige Kreiswehrersatzamt und ist in § 21 Wehrpflichtgesetz (WPflG) geregelt.

Wann bekommt man den Einberufungsbefehl?

Sechs Monate bis vier Wochen vor dem Einrücken erhalten Sie den Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst. Das Bundesheer hat fixe Einrückungstermine, in der Regel am Anfang jeden Monats an einem Montag.

Kann man den Einberufungsbefehl verschieben?

Den Antrag auf Aufschub bringt man bereits bei der Stellung ein – die Übernahme sollte schriftlich bestätigt werden. Man kann den Antrag auch innerhalb von sechs Monaten nach der Stellung eingeschrieben per Post an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos schicken oder dort persönlich vorsprechen.

Wann wurde man zur Bundeswehr eingezogen?

Am 21. Juli 1956 trat ein Gesetz in Kraft, das Männer in der Bundesrepublik Deutschland zum Dienst an der Waffe verpflichtete. Zuvor wurde heftig über die Einführung der Wehrpflicht gestritten. Vor 60 Jahren – am 7. Juli 1956 – verabschiedete der Deutsche Bundestag das Wehrpflichtgesetz.

Wie lange dauert es bis zur Musterung?

Stellung (= Musterung) Die Stellung ist verpflichtend. Kommst du der Stellung nicht nach, sind eine Strafanzeige und eine damit verbundene Geldstrafe die Konsequenz. Die Stellung dauert in der Regel zwei Tage. Dabei wird überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist.

Wie lange bin ich Wehrpflichtig?

Bis zum 35. Lebensjahr können Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst eingezogen werden. Seit 2006 beträgt die Dauer des Grundwehrdienstes sechs Monate. Davor waren es acht Monate, wobei zumindest sechs Monate ohne zeitliche Unterbrechung geleistet werden mussten.

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