Was bedeutet eine Aufrechnung beim Jobcenter?
Immer wieder wird vom Jobcenter mit dem Arbeitslosengeld II (Alg II /= Hartz IV) „aufgerechnet“. „Aufrechnen“ bedeutet, dass das Jobcenter jeden Monat einen Teil des Geldes für Leistungsberechtigte in die eigene Tasche abzweigt um Schulden des Leistungsbeziehenden gegenüber dem Jobcenter abzubauen.
Wie lange Aufrechnung Jobcenter?
Aufrechnung bei Rückforderungen wegen falscher Angaben – Was darf das Jobcenter? In diesem Fall darf die Aufrechnung bis zu 30 % betragen – bezogen auf die Regelleistung der Person, gegen die das Amt einen Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz hat. Die Aufrechnung ist auf drei Jahre begrenzt.
Wo prüft man die Aufrechnung?
Die Aufrechnung erhält somit eine Tilgungs- und eine Vollstreckungsfunktion. Ferner handelt es sich bei der Aufrechnung um ein Gestaltungsrecht. Sie ist im Prüfungspunkt „Anspruch erloschen“ zu prüfen.
Was ist eine Hauptforderung und eine Gegenforderung?
Aufrechnung. Als Hauptforderung wird jene Forderung bezeichnet, gegen die aufgerechnet wird; als Gegenforderung ist hingegen jene Forderung anzusehen, mit welcher Aufgerechnet wird. Zu beachten ist, dass Haupt- und Gegenforderung dem Gegenstand nach gleich sein müssen. Schuldet einer der beiden Teile dem anderen beispielsweise Geld,…
Was ist die Vollwirksamkeit der Gegenforderung?
1. Voraussetzung ist Fälligkeit und Vollwirksamkeit der Gegen-, nicht notwendig der Hauptforderung. Der Gegenforderung darf grundsätzlich keine Einrede der Verjährung entgegenstehen. 2. Die Aufrechnung erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger.
Was bedeutet eine Gegenseitigkeit der Forderungen?
Aufrechnung – Voraussetzungen. Dann muss eine Gegenseitigkeit der Forderungen bestehen. Dies bedeutet, dass jede der beiden Parteien zugleich Gläubiger und Schuldner der anderen Partei ist. Die Hauptforderung muss erfüllbar sein. Gemäß § 390 BGB darf keine Einrede gegenüber der Forderung bestehen. Es besteht kein Aufrechnungsverbot.
Ist die Verjährung der Gegenforderung erfüllbar?
Nach § 215 BGB schließt die Verjährung der Gegenforderung die Aufrechnung nicht aus, sofern die Gegenforderung beim Eintritt der Aufrechnungslage noch nicht verjährt war. d. Erfüllbare Hauptforderung Die Hauptforderung muss hingegen nur erfüllbar (§ 271 BGB) sein. Dies ergibt sich daraus, dass der Aufrechnende der Schuldner der Hauptforderung ist.