Was bedeutet eine eingetragene Grundschuld?
Mit einer Grundschuld wird ein Grundstück oder eine Immobilie belastet. Sie ist ein sogenanntes Grundpfandrecht und dient dazu, Schulden abzusichern, für die der Grundeigentümer haftet. Er kann mit einem eingetragenen Grundpfandrecht das Grundstück oder Haus nicht ohne Zustimmung des Kreditgebers verkaufen.
Was passiert mit der Grundschuld beim Kauf?
Die Grundschuld kann vom Verkäufer an den neuen Eigentümer übertragen werden. Dabei wird der Eintrag im Grundbuch einfach übernommen und kann beispielsweise für einen neuen Kredit beim eingetragenen Institut genutzt werden, falls der neue Eigentümer das möchte.
Was kostet eine Grundschuldeintragung?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld. Es fallen circa 0,2 Prozent der Summe der Grundschuld als Gebühr an. Davon erhalten das Grundbuchamt und das Notarbüro jeweils etwa die Hälfte.
Wer muss Grundschuld bezahlen?
Hat die Bank die Grundschuldbestellungsurkunde sowie einen aktuellen Grundbuchauszug vorliegen, zahlt sie die Kreditsumme an den Käufer. Nachdem Kaufpreis und Grunderwerbsteuer gezahlt sind, kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen. Wirtschaftlicher Eigentümer werden die Käufer üblicherweise bereits vorher.
Was passiert mit der Grundschuld bei Hausverkauf?
Ein Haus mit eingetragener Grundschuld zu verkaufen ist theoretisch möglich, bedarf im Regelfall aber der Zustimmung des Käufers und der jeweiligen Bank. Wenn gegenüber der Bank keine offenen Forderungen mehr bestehen, sollte die Grundschuld im Rahmen eines Hausverkaufs gelöscht werden.
Was ist eine Grundschuld Beispiel?
Die Grundschuld bezieht sich auf Grundstücke und grundstücksähnliche Rechte, vornehmlich auf die darauf befindlichen Immobilien. Aber auch die Absicherung eines Kredits mit einer Eigentumswohnung ohne Grundstück ist möglich. Unter Umständen kann die Grundschuld bewegliche Sachen umfassen, zum Beispiel ein Schiff.
Wie hoch sind Notar und grundbuchkosten?
Haus- und Wohnungskauf, Grundbuchänderungen und Schenkungen von Immobilien bedürfen der notariellen Beurkundung. Notar und Grundbuchamt verlangen Entgelte für Eigentumsübertragungen und Dienstleistungen. Notarkosten betragen etwa 1 bis 1,5 Prozent, Grundbuchkosten 0,5 Prozent vom Kaufpreis.