Was bedeutet eine Tauschung durch eine andere Person?

Was bedeutet eine Täuschung durch eine andere Person?

Unter einer Täuschung einer Person durch eine andere werden allgemein Umstände verstanden, die nicht den wahren oder wirklichen Tatsachen entsprechen, und dadurch bei der Person, die diese Umstände wahrnimmt, ein Irrtum und eine falsche Auffassung eines Sachverhalts entsteht.

Was ist eine mögliche Täuschung im Sport?

Eine mögliche Form der Täuschung, z.B. des Schiedsrichters beim Fußball ist die Schwalbe. Auch das Doping kann man als Täuschung auffassen. Eine erlaubte, taktische Täuschungen im Sport ist die Finte.

Was ist die Täuschung im deutschen Zivilrecht?

Täuschung im Privatrecht / Zivilrecht. Im deutschen Zivilrecht ist die arglistige Täuschung ein Anfechtungsgrund nach § 123 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ), mit dem eine im Rahmen eines Rechtsgeschäfts abgegebene Willenserklärung angefochten werden kann. Die Rechtsfolge einer wirksamen Anfechtung ist, dass das betreffende Rechtsgeschäft als von

Was ist eine Verhandlungsstrategie?

Verhandlungsstrategie: Der menschliche Spiegel Bevor die eigentliche Verhandlung beginnt, sollten Sie ein paar Sympathiepunkte gewinnen. Das gelingt etwa, indem Sie Ihrem Gesprächspartner durch körperliche Signale Übereinstimmung suggerieren – auch, wenn Sie sich über inhaltliche Differenzen im Klaren sind.

Was versteht man unter Täuschung?

Unter Täuschung versteht man die Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums über innere oder äußere Tatsachen, das heißt über solche Umstände, die dem Beweise zugänglich sind. Palandt- Ellenberger § 123 Rn. 2 f. Die Täuschung kann durch positives Tun oder Unterlassen begangen werden.

Was sind die Voraussetzungen für eine absichtliche Täuschung?

( Art. 28 Abs. 1 OR) Bei der absichtlichen Täuschung muss der Irrtum nicht wesentlich sein, hat jedoch andere Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu zählen die Täuschung des Vertragspartners, Absicht , Widerrechtlichkeit , Irrtum sowie Kausalität.

Was ist das Resultat der Täuschung?

Das Resultat der Täuschung muss ein Irrtum sein, der beim Getäuschten hervorgerufen oder aufrechterhalten wird. Obwohl es sich regelmässig um einen Motivirrtum handeln wird (Allgemeiner Teil des Schweizerischen Obligationenrechts, Von Tuhr/Peter, 1979, 320), ist keine Wesentlichkeit vorausgesetzt (BSK OR I, Schwenzer, 2011, Art. 28 N 13).

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