Was bedeutet erlaubnisvorbehalt?
Im Datenschutzrecht gilt das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet: jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten (Erhebung, Speicherung, Weitergabe) ist zunächst verboten, sondern bedarf einer rechtlichen Grundlage.
Was besagt der erlaubnisvorbehalt als Maßnahme zum Datenschutz?
Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt war in § 4 Absatz 1 BDSG niedergelegt, der lautete: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
Was erlaubt der Datenschutz?
Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, gespeichert, verändert, verarbeitet, übermittelt oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt ist oder wenn die betroffene Person eingewilligt hat. Es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor.
Welche Grundsätze müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden?
Es gelten die folgenden Grundsätze:
- Rechtmäßigkeit.
- Transparenz.
- Zweckbindung.
- Datenminimierung/-sparsamkeit.
- Richtigkeit.
- Speicherbegrenzung (Löschung/Sperrung)
- Integrität und Vertraulichkeit.
- Rechenschaftspflicht (Dokumentation)
Was bedeutet Verbotsprinzip?
Das Verbotsprinzip: Für bestimmte Produkte und Inhaltsstoffe gilt das sogenannte „Verbotsprinzip“ mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt im Gegensatz zum Missbrauchsprinzip: „Sie sind grundsätzlich verboten, es sei denn, ihre Verwendung wurde ausdrücklich von den Behörden erlaubt“.
Was zählt zu den in der Dsgvo genannten Grundsätzen der Datenverarbeitung?
Grundsätze der Datenverarbeitung gemäß DSGVO Niemand darf ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erheben, speichern und irgendwie verwenden. Deshalb basiert eine rechtskonforme Datenverarbeitung in Europa auf Grundsätzen wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datensparsamkeit oder Erforderlichkeit der Speicherung.
Was sind Grundsätze der Datenverarbeitung?
Grundsätze für die Datenverarbeitung Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden.