Was bedeutet Ermessen im Verwaltungsrecht?
Ermessen im Verwaltungsrecht. Ermessen ist ein Aspekt auf der Rechtsfolgenseite einer Behörden-Entscheidung, es betrifft also die Frage, ob eine Behörde bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen eine bestimmte Entscheidung treffen muss oder kann.
Was versteht man unter ermessen?
Ermessen ist ein Ausdruck, der insbesondere im Verwaltungsrecht zu finden ist. Damit ist grundsätzlich gemeint, dass die Behörde, beim Vorliegen der Voraussetzungen der jeweiligen Rechtsgrundlage, einen Entscheidungsspielraum besitzt.
Welchen Sinn hat die Ermächtigung zum Ermessensgebrauch?
Ein „Ermessensmissbrauch“ beziehungsweise „Ermessensfehlgebrauch“ liegt vor, wenn die Behörde zwar Entscheidungen trifft, diesen aber gesetzeswidrige Erwägungen zugrunde liegen. Zweck- oder sachfremde Erwägung, welche beispielsweise der Fall ist, wenn die Behörde ihre Entscheidung aus persönlichen Gründen trifft.
Was ist eine Ermessensüberschreitung?
Eine Ermessensüberschreitung meint, dass sich die Behörde nicht im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens gehalten hat, sondern durch ihre Ermessensentscheidung eine Rechtsfolge wählte, die eine Rechtsverletzung des Adressaten zur Folge hat.
Warum geht es bei der Ermessensüberschreitung aus?
Bei der Ermessensüberschreitung geht die Behörde davon aus, dass sie einen größeren Ermessensspielraum hat, als dies tatsächlich der Fall ist. Dieser Fehler kommt nur beim Auswahlermessen in Betracht und kann zweierlei Gestalt haben.
Ist die Behörde ermächtigt nach ihrem Ermessen zu handeln?
Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens […] Hinweis: Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Ermessen .
Was sind die Synonyme zu ermessen?
Synonyme zu ermessen. Info. abschätzen, absehen, sich ausrechnen, begreifen, durchschauen, einschätzen, erfassen, erkennen, realisieren, registrieren, sehen, überblicken, überschauen, übersehen.
Welche Bedeutung hat das Ermessen im Verwaltungsrecht?
Das Ermessen hat im Verwaltungsrechtrecht große Bedeutung. Ermessen ist ein Aspekt auf der Rechtsfolgenseite einer Behörden-Entscheidung, es betrifft also die Frage, ob eine Behörde bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen eine bestimmte Entscheidung treffen muss oder kann.