Was bedeutet erste Mahnung?
Die Mahnung ist empfangsbedürftig auf Seiten des Schuldners. Die Mahnung ist in erster Linie dazu gedacht, den Schuldner vor den Auswirkungen eines in die Gänge geratenen Verzuges zu schützen. Für den Gläubiger bedeutet eine ausgesprochene Mahnung die Voraussetzung, den Schuldner rechtlich in Verzug zu setzen.
Was ist das Ziel einer Mahnung?
Unter Mahnung versteht man eine bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an seinen Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Ziel des Mahnwesens ist es, die dem Unternehmen zustehenden Gelder möglichst termingerecht einzutreiben.
Bei welchen Terminen ist eine Mahnung erforderlich?
Ist vertraglich ein Zahlungstermin vereinbart, ist die Mahnung nicht erforderlich, um in Zahlungsverzug zu geraten. Automatisch kommt ein Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. So legt es das BGB fest (§286 Abs. 3 Satz 1).
Ist eine Mahnung notwendig?
Die Mahnung ist rechtlich erforderlich, damit der Schuldner in Verzug kommt (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB: „Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritte der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug.
Ist die erste Mahnung kostenlos?
Die erste Mahnung ist normalerweise gratis, pauschale Mahngebühren muss man nicht hinnehmen. Mit einer Ausnahme: Steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auch im Kaufvertrag, dass schon für die erste Mahnung pauschale Gebühren fällig werden, muss man diese auch zahlen.
Welche Form muss eine Mahnung haben?
Für eine Mahnung bedarf es zunächst keiner besonderen Form. Sie können Ihren Schuldner also z.B. auch mündlich mahnen. Es ist jedoch im weiteren Verlauf Ihres eigenen Mahnverfahrens empfehlenswert, immer schriftlich zu mahnen, da sichergestellt sein muss, dass die Mahnung Ihrem Schuldner auch zugeht.