Was bedeutet Erwachsenenvertretung?
Die gewählte Erwachsenenvertretung ist eine Alternative zur Vorsorgevollmacht für all jene Personen, die nicht rechtzeitig eine Vorsorge getroffen haben. Geminderte Entscheidungsfähigkeit bedeutet, dass die betroffene Person noch verstehen kann, was es bedeutet, eine Vertretungsperson zu haben und das auch zu wollen.
Warum bekommt man einen Erwachsenenvertreter?
Kann eine erwachsene Person ihre Angelegenheiten aufgrund ihrer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr ohne Gefahr, sich selbst zu schaden, alleine besorgen, so kommt eine gesetzliche Erwachsenenvertretung in Betracht.
Was muss ein Erwachsenenvertreter machen?
Gesetzliche Erwachsenenvertreter dürfen für die betroffene Person Alltagsgeschäfte erledigen und auch schwerwiegendere Entscheidungen treffen. Solche Entscheidungen betreffen beispielsweise die Änderung des Wohnortes oder die Entscheidung über medizinische Behandlungen.
Wann endet Erwachsenenvertretung?
Die gerichtliche Erwachsenenvertretung endet in folgenden Fällen: Tod der vertretenen Person oder Tod der Vertretungsperson. Beendigungsbeschluss durch das Gericht. Sonst wegen Zeitablauf nach drei Jahren.
Was kostet eine Erwachsenenvertretung?
Das gerichtliche Verfahren ist kostenlos. Nur das Honorar für das Sachverständigengutachten muss von der zu vertretenden Person bezahlt werden. Die Kosten dafür belaufen sich in der Regel auf 400 bis 700 Euro.
Wie kommt es zu einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung?
Gibt es keine solche Person, so können Erwachsenenschutzvereine zur gesetzlichen Erwachsenenvertretung bestellt werden. Ist das nicht möglich, so kann auch eine Notarin/ein Notar, eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt oder eine andere geeignete Person bestellt werden.
Wann endet die Sachwalterschaft?
Die Sachwalterschaft endet durch Tod der Betroffenen oder des Betroffenen, wenn die oder der Betroffene keine Unterstützung mehr braucht, auf Antrag der betroffenen Person, auf Antrag der Sachwalterin bzw.