Was bedeutet es gilt die gesetzliche Mängelhaftung?
Die Gewährleistung („Sachmängelhaftung“) ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer, wenn eine fehlerhafte Ware ausgeliefert wird. Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, darf der Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB).
Welche Rechte hat man bei Mangel?
Mängelrechte des Käufers findet sich in § 437 BGB. Danach hat der Käufer im Falle eines Sachmangels, der zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache an ihn vorliegt, folgende Rechte: Nacherfüllung, bestehend aus: Reparatur (Nachbesserung) oder Umtausch (Nachlieferung) anteilige Kaufpreiserstattung (Minderung)
Wie gewährt der Garantiegeber die Garantie?
Der Garantiegeber gewährt die Garantie freiwillig, um das Vertrauen seiner Kunden in das Produkt und den Hersteller zu stärken. Prüfen Sie, ob Ihnen der Garantiegeber einen Garantieanspruch eingeräumt hat. Entweder ist dies auf dem Karton oder auf der Quittung vermerkt.
Welche Angaben muss die Garantie enthalten?
Außerdem muss sie den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers enthalten. Der Verbraucher kann zudem verlangen,…
Hat eine Reparatur keine Auswirkungen auf die Garantie?
Eine Reparatur hat keine Auswirkungen auf die Garantie. Wichtig ist auch, dass es vor allem zu keiner Verlängerung der Garantiezeit kommt, wenn eine Reparatur stattgefunden hat. Beachten Sie, dass dies nicht in gleichem Maße für die gesetzliche Gewährleistung gilt, die unabhängig von der Garantie immer gegen den Verkäufer besteht.
Ist der Verkäufer verpflichtet eine Garantie zu geben?
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Garantie auf die verkaufte Sache zu geben. Der Verkäufer kann also freiwillig darüber entscheiden, ob er Ihnen eine Garantie gibt. Ist dies der Fall, haben Sie einen Anspruch auf Reparatur des Gegenstandes unabhängig davon, ob der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat.