Was bedeutet fremdvergleichsgrundsatz?

Was bedeutet fremdvergleichsgrundsatz?

Grundsatz, dass einander – familiär oder durch gesellschaftsrechtliche Beziehungen – nahe stehende Personen sich bei der Gestaltung ihrer Geschäfte miteinander so zu verhalten haben, wie es Personen täten, die einander fremd sind („fremde Dritte”), und dass dann, wenn die vereinbarten Konditionen für ein Geschäft …

Was bedeutet at arm’s length?

„Arm’s-length-Prinzip“ bedeutet, dass sich nach diesem Grundsatz die Bedingungen des Rechtsgeschäfts zwischen den Vertragsparteien nicht von jenen unterscheiden dürfen, die bei einem Rechtsgeschäft zwischen unabhängigen Unternehmen festgelegt werden würden, und dass keine wettbewerbswidrigen Absprachen vorliegen.

Was ist ein Drittvergleich?

Begriff aus dem Körperschaftsteuerrecht: Ein Begriff im Zusammenhang mit der früheren Regelung der Gesellschafterfremdfinanzierung: Überstieg ein Gesellschafterdarlehen bei einer Kapitalgesellschaft einen gesetzlich anerkannten Toleranzbereich (Safe Heaven), wurde bei der Frage, ob das Darlehen steuerlich anerkannt …

Was bedeutet fremdvergleich?

Der Fremdvergleich spielt insbesondere bei Darlehensverträgen und bei Mietverträgen zwischen Angehörigen und bei Arbeitsverträgen mit Angehörigen (Kinder, Ehefrau/Ehemann) eine Rolle. Diese Verträge unterliegen seitens der Finanzbehörden und insbesondere im Rahmen einer Außenprüfung einer besonderen Kontrolle.

Was ist der fremdvergleich?

Der Fremdvergleich ist ein international anerkannter Maßstab zur Beurteilung angemessener steuerlicher Verhältnisse nach dem Grundsatz, dass Leistungsentgelte zwischen Abhängigen so festzusetzen sind, als handele es sich um unabhängige Personen oder Gesellschaften.

Warum Verrechnungspreise?

Verrechnungspreise ermöglichen die Abrechnung des Leistungsaustausches zwischen verflochtenen Gesellschaften oder Geschäftssparten. Werden Leistungen zwischen Kostenstellen ausgetauscht, spricht man von innerbetrieblicher Leistungsverrechnung.

Was ist Fremdüblich?

Fremdüblichkeit liegt vor, wenn die Geschäftsabwicklung nicht von jener abweicht, die mit fremden bzw. gesellschaftsfremden Personen erfolgen würde. Fehlen sog. „außersteuerliche“ Gründe, spricht man von Missbrauch.

Was ist ein Fremder Dritter?

Fremde Dritte sind Beteiligte eines Vertrags oder einer Gesellschaft, die einander nicht nahe stehen.

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