Was bedeutet gewähren Sie Unterhalt?
Das Unterhaltsrecht gibt Bedürftigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von Unterhalt. Unterhaltsverpflichtet können Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eltern ehelicher und nichtehelicher Kinder (Kindesunterhalt) und Verwandte gerader Linie sein.
Was zählt alles unter Natural Unterhalt?
Der Naturalunterhalt wird nicht in Bargeld ausgezahlt, sondern in sogenannten Naturalleistungen. Diese Form des Unterhalts wird regelmäßig von Eltern gewährt, die mit ihrem Kind zusammenleben. Die Eltern stellen ihrem Kind statt Bargeldauszahlungen Unterkunft, Kleidung, Essen, Möbel, Spielzeug etc.
Was gehört alles zur Unterhaltszahlung?
Der Barunterhalt ist als eine Geldleistung anzusehen, welche der Elternteil dem Kind „schuldet“, bei dem es nicht lebt. Er soll den Lebensbedarf eines minderjährigen Kindes abdecken. Dabei ist zu beachten, dass die Barunterhaltspflicht in dem Moment auf beide Elternteile übergeht, in dem das Kind volljährig wird.
Was ist das Unterhaltsrecht?
Das Unterhaltsrecht ist ein breitgefächertes und komplexes Rechtsgebiet. Die Paragrafen 1601 bis 1615 des Bürgerlichen Gesetzbuches des Abschnitts Familienrecht (BGB) bilden dabei die grobe gesetzliche Grundlage. Wie berechnet man den Kindesunterhalt?
Was ist das allgemeine Zurückbehaltungsrecht?
Das Zurückbehaltungsrecht ist eine Einrede, die geltend gemacht werden muss. Das allgemeine Zurückbehaltungsrecht ist als besondere Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben in § 273 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] speziell geregelt.
Was sind die Voraussetzungen des zurückhaltungsrechts nach § 320 BGB?
Voraussetzungen des Zurückbehaltungsrechts nach §§ 320 Absatz 1, 322 Absatz 1 BGB: Gegenseitiger Vertrag mit synallagmatische Verknüpfung der gegenseitigen Leistungspflichten. Im Unterschied zu § 273 BGB muss bei § 320 BGB ein sog. synallagmatischer Vertrag vorliegen. Wirksame, durchsetzbare und fällige Gegenforderung (vgl. oben)
Ist das Zurückbehaltungsrecht disponibel?
I. Allgemeines. Das Zurückbehaltungsrecht unterliegt jedoch der Vertragsautonomie. Es ist also disponibel, d.h. es besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Zurückbehaltungsrecht vertraglich auszuschließen. Solche Vereinbarungen werden allerdings ebenso durch die §§ 307 ff. BGB zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] beschränkt.